Zum ersten Mal hat ein Oberverwaltungsgericht eine Entschädigung wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens verfügt (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.07.2012, Az 7 KE 1/11). Damit wurde das neue Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren umgesetzt. Haben Sie mit langen Verfahren zu tun, sollten Sie die Dauer rügen. Dann können Sie später erfolgreich auf Entschädigung klagen.
(Quelle:IBWF)