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Digitalbonus Bayern: Neuausrichtung und veränderte Antragsregeln 

  • Verlängerte Laufzeit: Das bayerische Strukturprogramm für Kleinstbetriebe wurde bis zum 31.12.2027 verlängert, ausgestattet mit jährlich rund 30 Millionen Euro.
  • Neue ELSTER-Pflicht: Anträge können nur noch papierlos über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto eingereicht werden; eine Beantragung durch Third-Party-Berater ist ausgeschlossen.
  • Fokus-Verschiebung: Die Förderhöhen decken im Standard-Modell nun maximal 7.500 Euro ab und setzen verstärkt auf transformative Schlüsseltechnologien.

Das bayerische Wirtschaftsministerium führt das zentrale Digitalisierungsprogramm für kleinere Betriebe fort. Die Verlängerung des Digitalbonus Bayern sichert die Verlässlichkeit der Strukturförderung bis Ende 2027. Mit dem fortlaufenden Budgetrahmen reagiert das Land auf den anhaltenden Modernisierungsbedarf im ländlichen und städtischen Wirtschaftsraum.

Verschärfte regulatorische Hürden bei der Antragstellung

Mit der Fortführung der Richtlinie gehen jedoch wesentliche prozessuale Änderungen einher. Die wichtigste administrative Neuerung betrifft die digitale Identifikation: Anträge sind ausschließlich über das offizielle ELSTER-Unternehmenskonto (Organisationszertifikat) einzureichen. Eine Delegation des Prozesses an IT-Dienstleister oder Fördermittelberater ist explizit untersagt. In den verbindlichen Vollzugsrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) heißt es dazu im Wortlaut:

„Der Digitalbonus Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden. Eine Beantragung oder Nutzung des ELSTER-Zertifikats durch Dritte (z.B. Dienstleister, Fördermittelberater) ist nicht zulässig.“

Unternehmen müssen zudem die zeitliche Abfolge exakt einhalten: Es gilt ein striktes Vorausmaßnahmeverbot. Erst nach der digitalen Bestätigung der Antragseinreichung dürfen rechtsverbindliche Verträge mit Dienstleistern gezeichnet oder Hard- und Software bestellt werden. Da die Mittel monatlich über fest definierte Budgetkontingente vergeben werden, entscheidet das exakte Timing beim Absenden des Formulars über die Bewilligungschancen im jeweiligen Monat.

Nachfrage im bayerischen Mittelstand

Die Fortführung des Programms basiert auf einer nachweisbar hohen Inanspruchnahme in den vergangenen Jahren. Dass das Angebot in der Breite der regionalen Wirtschaft ankommt, belegen die offiziellen Statistiken der Landesregierung. Florian Herrmann, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsminister, fasste die branchenübergreifende Verteilung der Anträge in der offiziellen Regierungserklärung zur Programmverlängerung so zusammen:

„Der Digitalbonus wird von Unternehmen aus allen Branchen in Anspruch genommen. Etwa 27 Prozent der Anträge wurden von Handwerksbetrieben, 15 Prozent von Handelsunternehmen, 12 Prozent von Firmen aus dem Bausektor und 14 Prozent von Dienstleistungsunternehmen gestellt.“

Das Fundament: Förderbereiche und angepasste Konditionen

Das Programm richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Um antragsberechtigt zu sein, muss der Betrieb weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigen und eine Jahresbilanzsumme oder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro aufweisen.

Die Struktur des Programms teilt sich in zwei Säulen mit unterschiedlichen Anforderungen und Fördersätzen:

  1. Digitalbonus Standard: Fördert die Einführung neuer digitaler Systeme, die Optimierung von Prozessen oder die Verbesserung der IT-Sicherheit. Der Zuschuss deckt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben ab und ist auf maximal 7.500 Euro gedeckelt.
  2. Digitalbonus Plus: Ist für Vorhaben mit einem „besonderen Innovationsgehalt“ reserviert, die über den Marktstandard hinausgehen. Hier liegt die Obergrenze bei bis zu 30.000 Euro.

Bayerische Kleinstbetriebe sollen durch die angepassten Förderziele gezielter an komplexe Innovationen herangeführt werden. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ordnete die Schwerpunktsetzung seines Ressorts im Zuge der Programmfortführung wie folgt ein:

„Wir unterstützen kleine Unternehmen bei der Transformation ins Digitalzeitalter – und das mit 30 Millionen Euro jährlich bis 2027. Ich hoffe, dass viele Antragsteller aus dem Handwerk, den kleinen Handelsunternehmen und dem Bausektor die Chance nutzen, sich zukunftssicher aufzustellen.“

Während der gesamten Programmlaufzeit bis Ende 2027 können Unternehmen maximal zwei Anträge stellen – vorausgesetzt, diese fallen in unterschiedliche Förderbereiche (wie z. B. ein Antrag für digitale Prozesse und ein separater Antrag für IT-Sicherheit).

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