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Corona-Novemberhilfen: Abschlagszahlungen sollen noch diesen Monat kommen

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den November soll Unternehmen, Selbständigen und Vereinen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen des Teil-Lockdowns besonders betroffen sind, unterstützen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits erste Details und Bedingungen der sogenannten Novemberhilfen genannt. Noch ist die Antragsstellung zwar nicht möglich, erste Abschlagszahlungen sollen jedoch bereits im November an Selbständige und Unternehmen ausgezahlt werden. Das Bundesministerium will Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 gewähren.

Insgesamt ist dafür ein Volumen von voraussichtlich 10 Milliarden Euro vorgesehen. In einem ersten Schritt sollen Soloselbständige eine Abschlagszahlung von bis zu 5000 Euro erhalten, Unternehmen bis zu 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen:

  • Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen explizit als direkt betroffene Unternehmen, auch wenn sie vielerorts für Geschäftsreisende noch geöffnet sind.
  • Indirekt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Anrechnung anderer staatlicher Leistungen

Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden auf die Novemberhilfen angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld. Etwaige weiterhin erwirtschaftete Umsätze im November 2020 werden bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Bei darüberhinausgehenden Umsätzen erfolgt auch hier eine entsprechende Anrechnung.

Umsetzung hapert noch

Die Anträge auf die Novemberhilfe sollen in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können Doch noch hapert es an der Umsetzung: So muss die IT-Plattform noch entsprechend umprogrammiert werden und die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen. Die verzögerte Umsetzung ist der Grund, warum vorerst pauschale Abschlagszahlungen fließen sollen.

Antragsstellung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer

Generell gilt, dass die elektronische Antragstellung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen soll. Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt diese Pflicht: Sie sollen direkt antragsberechtigt sein.

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