- Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit Januar 2026 bei 603 Euro, gekoppelt an den gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn.
- Die staatliche Rentenkommission empfiehlt in ihrem aktuellen Reformpaket die weitgehende Abschaffung von Minijobs, um das langfristige Rentenniveau abzusichern.
- Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern warnt eindringlich vor massiven wirtschaftlichen Schäden.
Die Debatte um die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland versetzt die bayerische Wirtschaft in Aufruhr. Im Zentrum der Diskussion steht die sogenannte „Empfehlung 26“ der regierungsnahen Rentenkommission. Diese sieht vor, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in ihrer jetzigen Form weitgehend abzuschaffen und durch eine flächendeckende Sozialversicherungspflicht zu ersetzen. Einzig für Schüler soll eine Ausnahme gelten. In der Empfehlung ist zu lesen:
„Die Kommission schlägt vor, die Opt-out-Möglichkeit für Minijobs in der GRV zu beenden. Mit Rücksicht auf die Beschäftigungswirkungen und die Auswirkungen auf die Finanzen der Sozialversicherungszweige sowie das Steueraufkommen sollte der gesamte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs abgeschafft werden.“
Gastgewerbe fürchtet den Verlust der Flexibilität
6,8 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten derzeit in Minijobs. Gerade in einer beschäftigungsintensiven Branche wie dem Gastgewerbe sind sie ein wichtiges Rückgrat im täglichen Betrieb: sie fangen saisonale Spitzen ab, sichern den Service bei Großveranstaltungen ab und springen am Wochenende ein. Seit Januar 2026 dürfen geringfügig Beschäftigte dank der dynamischen Kopplung an den Mindestlohn bis zu 603 Euro im Monat steuer- und abgabenfrei hinzuverdienen.
Die Pläne der Rentenkommission stoßen deshalb in der Branche auf heftigen Widerstand. Der DEHOGA Bayern startete mit einer Verbändeallianz eine Petition zum Erhalt der Minijobs. Dr. Thomas Geppert (DEHOGA) betont:
„Minijobs sind kein Problem des Arbeitsmarkts, sondern Teil seiner Lösung – besonders in arbeitsintensiven bzw. „nicht planbaren“ Branchen. Die Abgabenlast auf reguläre Arbeit ist zu hoch. Wer Minijobs verteuert, kuriert lediglich ein Symptom, verschärft aber die Ursache.“
Auch der Handelsverband Bayern positioniert sich im gemeinsamen Statement der bayerischen Verbändeallianz klar:
„Der Minijob ist für die große Mehrheit der Menschen kein Ersatz für eine Vollzeitstelle, sondern ein freiwilliger Hinzuverdienst. Wer dieses Modell infrage stellt, greift diejenigen an, die aus eigener Kraft zusätzlich arbeiten wollen. Leistung und Eigeninitiative dürfen nicht bestraft werden.“
Das Dilemma: Rentenniveau versus Arbeitsmarktanreiz
Die Rentenkommission argumentiert hingegen primär demografisch und sozialpolitisch. Um das Rentenniveau nach 2031 bei über 48 Prozent zu halten, solle die Beitragsbasis verbreitert werden. Da sich viele Minijobber von der Rentenversicherung befreien lassen, will die Kommission aus Angst vor späterer Altersarmut die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro einführen. Wirtschaftsvertreter entgegnen, dass dies an der Realität vieler Beschäftigter vorbeigeht, die bereits anderweitig abgesichert sind oder nur kurzfristig dazuverdienen.
Die Zukunft der Minijobs und ihrer Einordnung in die Sozialversicherung zunächst ungewiss, eine Regierungs-Entscheidung dazu wird erst im Herbst erwartet. Betriebe werden sich wohl auf steigende Lohnnebenkosten einstellen müssen, wenn die Rentenreform in der empfohlenen Weise umgesetzt wird. Aber auch Arbeitnehmer müssen sich dann auf weniger Netto vom Brutto einstellen. Der geschlossene Widerstand vieler Verbände unterstreicht hingegen die Bedeutung flexibler Modelle. Eine Abschaffung der Minijobs bedroht demnach die Existenz vieler Betriebe und die Eigenverantwortung der Beschäftigten. Auch das Thema Schwarzarbeit könnte insbesondere im haushaltsnahen Bereich wieder deutlich an Fahrt aufnehmen, warnen die Gegner der Reform.



