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Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

Um durch die Corona-Pandemie gefährdete Unternehmen zu unterstützen, gibt es seit Anfang Juli 2020 eine Überbrückungshilfe der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich nun darauf geeinigt, dass das Programm in die zweite Phase geht und in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt wird. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Unternehmer können je nach Höhe der Fixkosten bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. „Die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis zum Jahresende ist ein wichtiges Signal an die Unternehmen und Branchen, die angesichts der Corona-Pandemie um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen. Wir lassen die Unternehmen nicht allein“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Änderungen am Programm

Das Programm steht weiterhin für Unternehmen aus allen Branchen offen. Um es noch leichter zugänglich zu machen, wurden einige Änderungen gegenüber der ersten Phase vorgenommen:

  • Senkung und Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Während Unternehmen bisher einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 verzeichnen mussten, dürfen ab sofort Unternehmen einen Antrag stellen, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 verzeichnet haben.
  • Ersatzlose Streichung der Deckelung der Auszahlung von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro für Klein- und Kleinstunternehmen
  • Erhöhung der Fördersätze von bis zu 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent der Fixkosten
  • Erhöhung der Personalkostenpauschale der förderfähigen Kosten von 10 Prozent auf 20 Prozent
  • Möglichkeit der Nachzahlung oder Rückforderung bei der Schlussabrechnung

 

Weiterhin digitalisiertes Verfahren

Wie schon das laufende Programm, wird auch das neue in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. „Mit dem vollständig digitalisierten Verfahren erleichtern wir den Zugang zum Antrag – ohne Ausdruck, ohne Postversand, ohne Amtsbesuch. Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein wichtiger Baustein, wie wir diese Krisensituation meistern können“, teilt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit.

Die Antragstellung erfolgt auch in der zweiten Phase über einen „prüfenden Dritten“, wie z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Dank dieser Vorprüfung können die Anträge schnell bearbeitet und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

Bis August 2020 wurde die Überbrückungshilfe von nur wenigen Unternehmen in Anspruch genommen. Von den eingeplanten Mitteln in Höhe von 24,6 Milliarden Euro seien lediglich ca. 280 Millionen ausgezahlt worden. Das soll sich mit den Neuerungen am Programm nun ändern.

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