Mittelstand in Bayern
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Verträge zählen nicht

Beschäftigte mit Werkverträgen können Leiharbeiter des auftraggebenden Betriebes sein. Dies gilt laut LAG Baden-Württemberg, wenn die Vertragsmitarbeiter z.B. in den Betrieb eingegliedert werden und Arbeitsmittel erhalten (Urteil vom 01.08.2013, Az. 2 Sa 6/13). Achten Sie darauf, Unterschiede zu Ihren Arbeitnehmern beizubehalten. Der Vertrag allein reicht nicht mehr.

(Quelle: IBWF)

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