- 300 Millionen Euro Gesamtbudget: Der Bund stellt ein beachtliches Fördervolumen bereit, um leerstehende Gewerbeflächen in Wohnraum zu verwandeln.
- 30.000 Euro Direktzuschuss: Unternehmen erhalten über das KfW-Programm bis zu 30 Prozent der Umbaukosten geschenkt – maximal 30.000 Euro pro geschaffener Wohneinheit.
- Feste Antragsfristen: Das Programm startete am 1. Juli 2026 und ist zunächst streng befristet bis zum 31. Dezember 2026.
Wo gestern noch Aktenberge einstaubten, verwaiste Schreibtische standen oder Ladenflächen im Erdgeschoss komplett leer standen, könnten schon bald die eigenen Mitarbeiter einziehen. Während der klassische Wohnungsneubau im Freistaat aufgrund hoher Zinsen und gestiegener Materialkosten vielerorts am Boden liegt, gehen der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen unkonventionellen Weg. Sie belohnen Unternehmen, die brachliegendes Potenzial im eigenen Immobilienbestand aktivieren. Für den bayerischen Mittelstand, der im harten Ringen um Fachkräfte händeringend nach handfesten Argumenten sucht, öffnet sich damit eine Tür.
Das neue Millionen-Programm
Das mit Spannung erwartete KfW-Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ ist am 1. Juli 2026 offiziell an den Start gegangen. Der Bund stellt dafür ein Gesamtbudget von 300 Millionen Euro bereit. Die Laufzeit ist kurz und knackig: Das Programm ist zunächst bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Das Geld wird als reiner, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss ausgezahlt. Gefördert werden bis zu 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, wobei maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden. Das bedeutet unterm Strich bis zu 30.000 Euro geschenktes Kapital pro geschaffener Wohnung – bei mehreren Einheiten greift ein Deckel von maximal 300.000 Euro je Unternehmen.
Förderung für den Mittelstand
Gefördert wird der Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden. Dazu zählen typische mittelständische Liegenschaften wie veraltete Büroetagen, leerstehende Ladengeschäfte oder ungenutzte Praxisräume. Wichtig für das Handwerk und Industrieunternehmen gleichermaßen: Auch ungenutzte Wirtschaftsgebäude wie alte Werkstätten oder Lagerräume können umgewidmet werden, sofern sie vorab beheizt waren.
Ganz ohne Auflagen gibt es die Finanzspritze jedoch nicht. Jede neu entstandene Wohnung muss nach dem Umbau mindestens das energetische Niveau eines Effizienzhauses 85 (EE) erreichen. Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist zwingend vorgeschrieben. Ein wichtiger strategischer Kniff: Das Programm schließt die energetische Sanierung selbst aus, lässt sich aber hervorragend mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinieren. Entscheidend ist, dass der KfW-Antrag gestellt und bewilligt wird, bevor die ersten Handwerkerverträge unterschrieben werden.
Werkswohnungen als strategischer Schatz
Wie elementar werkseigener Wohnraum für die langfristige Stabilität und Mitarbeiterbindung eines Unternehmens ist, zeigt ein aktueller Fall aus der Großindustrie. Der Chemiekonzern BASF hatte im Februar 2026 angekündigt, im Zuge einer strategischen Fokussierung auf das Kerngeschäft rund 4.400 Wohnungen seiner Tochtergesellschaft BASF Wohnen + Bauen GmbH zu verkaufen.
Nach heftiger Kritik von Gewerkschaften und einer Neubewertung der Marktlage vollzog der Konzern im Juli eine überraschende Kehrtwende. Der geplante Verkauf eines Pakets von 3.300 Wohnungen wurde bis auf Weiteres gestoppt. In der offiziellen Presseinformation von BASF heißt es dazu:
„Wir sind für unsere Mieterinnen und Mieter ein verlässlicher Partner, wir kümmern uns um Wohnraum und die Entwicklung von Quartieren. Wir werden diese Aufgabe weiterhin für die 3.300 Wohnungen übernehmen“.
Ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt würde aber zudem auch nicht den angestrebten Mehrwert erzielen.
Diese Entscheidung sendet ein klares Signal in den Markt: Bezahlbarer Wohnraum für Beschäftigte ist kein bloßer Ballast in der Bilanz, sondern ein mächtiges Instrument zur sozialen Absicherung und Mitarbeiterbindung.
Die Kombination aus akutem Fachkräftemangel und der 300-Millionen-Euro-Offensive des Bundes macht die Revitalisierung von Gewerbeflächen jedenfalls zu einer Win-Win-Situation. Bayerische Unternehmen investieren damit nicht nur in eine wertbeständige Immobilie, sondern direkt in die Zufriedenheit und Loyalität ihrer Belegschaft. Da die Frist zum Jahresende abläuft, gilt für Unternehmer: Wer zuerst kommt, baut auch zuerst.



