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Rechtsgültiges E-Signieren für Mittelständler vereinfacht

Wer über ein deutsches Bankkonto mit Online-Banking verfügt, kann ab sofort auf höchster Sicherheitsstufe elektronisch signieren – ein Novum für den DACH-Raum. Das vereinfacht den Umstieg auf die E-Signatur für Mittelständler deutlich.
Wer auf digitalem Weg mit derselben Rechtssicherheit wie von Hand signieren will, muss sich im Voraus mittels amtlichem Ausweis identifizieren lassen. Bisher war diese Identifikation in der EU via Video oder persönlich vor Ort möglich. Nun ergänzt der E-Signatur-Anbieter Skribble die Identifikation via Online-Banking. Diese macht das elektronische Signieren mit derselben Rechtssicherheit wie von Hand auf einen Schlag für grundsätzlich ganz Bayern zugänglich.

Hürden für Mittelständler abgebaut

Die Neuerung vereinfacht den Umstieg auf die E-Signatur für Mittelständler deutlich: die Hürde der Identitätsprüfung und der damit zusammenhängende Aufwand an Zeit und Kosten entfallen weitgehend.
Die Bank-Identifikation ist im Gegensatz zu anderen Methoden rund um die Uhr möglich und innerhalb von Minuten erledigt – Wartezeiten, Video-Calls und das Vorweisen eines Ausweisdokuments erübrigen sich. Die Signierenden benötigen lediglich Ihren bestehenden Online-Banking-Zugang.

Mehr Effizienz und tiefere Kosten für Mittelständler

Die elektronische Signatur birgt für Mittelständler enormes Potenzial an Kosteneinsparungen und steigert die Effizienz. Sie ist vielerorts das einzige noch fehlende Puzzleteil für nahtlos digitale Prozesse. «Der Kugelschreiber hat gegenüber der E-Signatur bis vor Kurzem meist gewonnen – die technischen und rechtlichen Anforderungen für E-Signieren waren zu hoch», sagt Philipp Dick, CEO und Mitgründer von Skribble.

Philipp Dick, CEO, Skribble (Quelle: Skribble)
Philipp Dick, CEO, Skribble (Quelle: Skribble)

«Skribble hat eine Lösung entwickelt, die die E-Signatur für Mittelständler durch die Kombination von Sicherheit und Einfachheit attraktiv macht. Mit der Anbindung der Bank-Identifikation vereinfachen wir den Umstieg für Mittelständler mit Geschäftstätigkeit in Deutschland noch einmal deutlich», sagt Philipp Dick weiter.

Das Gesetz in der EU und der Schweiz unterscheidet zwischen drei E-Signatur-Standards:

● Die einfache elektronische Signatur (EES)
● Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
● Die qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Der höchste Standard, die qualifizierte elektronische Signatur (QES), erfordert maximale Sicherheit bei der Identifikation und kann neben der neuartigen Bank-Identifikation lediglich über eine Ausweiskontrolle via Video oder im persönlichen Kontakt erfolgen. Die QES hat die höchste Beweiskraft und ist der handschriftlichen Unterschrift vor EU- und Schweizer Gesetz gleichgestellt.

Drei Signatur-Standards (Quelle: skribble)
Das Gesetz unterscheidet zwischen drei E-Signatur-Standards mit unterschiedlicher Beweiskraft. (Quelle: Skribble)

Die QES kommt zum Einsatz, wenn das Gesetz die Schriftform verlangt oder wenn ein hohes Haftungsrisiko vorliegt. Der Fall ist dies zum Beispiel bei Kündigungen von Arbeits- oder Mietverhältnissen, Verbraucherdarlehensverträgen, Quittungen, Einreichungen bei Behörden oder gewissen Miet- und Arbeitsverträgen, wobei die genauen Anforderungen von Rechtsraum zu Rechtsraum und von Unternehmen zu Unternehmen variieren können.

Auf Skribble nach wenigen Minuten freigeschaltet: Die E-Signatur mit gleicher Beweiskraft wie die handschriftliche Unterschrift. (Quelle: Skribble)

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Über Skribble:
Skribble ist der Anbieter für elektronische Signaturen mit europäischen Sicherheitsstandards. Als One-Stop-Shop für elektronisches Signieren liefert Skribble für jede Art von Vertrag die rechtlich passende elektronische Signatur – auch bei Schriftformerfordernis. Die Grundlage bilden gesetzlich geregelte Standards, unter anderem die qualifizierte elektronische Signatur (QES) – die einzige Form der elektronischen Signatur, die der handschriftlichen Unterschrift vor dem EU- und Schweizer Gesetz gleichgestellt ist. Skribbles Hauptsitz ist in Zürich, Schweiz.

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