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Neue Corona-Hilfen: Das gilt jetzt für Unternehmen und Selbstständige

Mit den Stimmen von Union und SPD sowie FDP und AfD hat der Bundestag heute das dritte Corona-Steuerhilfegesetz gebilligt. Linke und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung.

Das Gesetz sieht unter anderem eine Ausweitung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen im Gastronomiebetrieb bis Ende 2022 vor. Da der Effekt eines ermäßigten Steuersatzes von 7 statt 19 Prozent erst wirksam werde, wenn die Betriebe wieder öffnen können, sei diese Verlängerung notwendig. Bisher war die Regelung bis zum Sommer dieses Jahres befristet. Auf Getränke bleibt es aber weiterhin beim Satz von 19 Prozent.

„Auf halber Strecke stehengeblieben“

Auch die vehemente Diskussion um den steuerlichen Verlustrücktrag findet sich in einem konkreten Ergebnis in dem Gesetz: So können Unternehmen ihre Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 jetzt mit Gewinnen aus dem Vorjahr gegenrechnen. Das soll zusätzliche Liquidität für die Betriebe sichern. Außerdem sollen so die Vorauszahlungen sinken und zu viel gezahlte Steuern schneller zurück zu den Unternehmen fließen. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) und andere Verbände kritisieren diese Regelung und fordern deutliche Nachbesserungen: Die Summe und der Zeitraum für den Verlustrücktrag müssten deutlich angehoben werden. Derzeit ist eine Obergrenze von zehn Millionen Euro vorgesehen, die mit dem jeweiligen Vorjahr verrechnet werden kann. Viele Unternehmen können davon für 2021 jedoch ohnehin kaum profitieren, weil sie 2020 keinen Gewinn gemacht haben.

Dr. Hans-Jürgen Völz, Chefvolkswirt des BVMW erklärte dazu bereits Anfang Februar: „Mit der Verdoppelung des steuerlichen Verlustrücktrags geht die Große Koalition zwar in die richtige Richtung, bleibt aber auf halber Strecke stehen. Angesichts der vielen Mittelständler, die durch staatlich verordnete Schließungen und nur zögerlich fließende Corona-Hilfen vor dem wirtschaftlichen Aus stehen, hätte der Rücktragszeitraum auf drei oder besser fünf Jahre verlängert werden müssen.“

Kaum Neues für Solo-Selbstständige

Wenig neuen Spielraum verschafft das neue Steuerhilfegesetz den vielen schwer getroffenen Solo-Selbstständigen: Sie werden mit einem einmaligen Corona-Zuschlag für Grundsicherungsempfänger in Höhe von 150 Euro für ihre Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie abgespeist.

Gleichzeitig wurde der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV) bis zum Jahresende verlängert, der Ende März ausgelaufen wäre. Damit soll vor allem jenen Solo-Selbstständigen geholfen werden, deren Einnahmen durch die Corona-Einschränkungen komplett weggebrochen sind. Sie bekommen also weiterhin Unterstützung ohne die sonst übliche Vermögensprüfung, und die Wohnkosten werden voll übernommen. Bis zum Jahresende gibt es außerdem auch eine Regelung für Freiberufler in der Künstlersozialversicherung, die dafür sorgt, dass sie bei ausbleibendem Einkommen den Versicherungsschutz nicht verlieren. Dafür wird die jährliche Mindesteinkommensgrenze von 3.900 Euro ausgesetzt.

Den Linken und den Grünen im Bundestag geht die Unterstützung der Bedürftigen nicht weit genug. Sie fordern deshalb monatliche Zuschläge auf die Hartz-IV-Leistungen und insgesamt höhere Regelsätze. Die FDP betonte, dass es sich bei dem heute beschlossenen Gesetz keinesfalls um einen „großen Wurf“ handelt.

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