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Krankschreiben per Telefon bleibt weiter möglich

Wie heute bekannt wurde, bleibt für Arbeitnehmer die telefonische Krankschreibung nun doch weiterhin möglich. Aufgrund der andauernden Coronakrise bleibt das Krankschreiben per Telefon erlaubt. Dabei sollte die Sonderregelung, die seit dem 20 März gilt, nicht verlängert werden – und das obwohl es Kritik von Medizinern hagelte.

Heute teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, mit, dass Krankschreibungen wegen Erkältungen auch weiterhin per Telefon möglich bleiben. Am 20. März hatte der G-BA die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung eingeführt. Bei einer Sitzung am vergangenen Freitag wurde sie nicht mehr verlängert – gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern. Gesundheitspolitiker, Ärzteverbände, Gewerkschaften und Verbraucherschützer hatten das massiv kritisiert. Arbeitgeber hatten die Entscheidung hingegen zunächst begrüßt.

Der Bundesausschuss, der mit Vertretern von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen besetzt ist, wird heute eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen, erklärte Hecken nun. Ärzte könnten im Vorgriff auf diese Entscheidung weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach telefonischem Kontakt mit dem Patienten ausstellen. Politiker verschiedener Parteien, Gesundheitsexperten und Verbraucherschützer begrüßten den Richtungswechsel.

Dauer der Krankschreibung wird auf eine Woche begrenzt

Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll von nun an auf eine Woche begrenzt werden und kann bei andauernder Erkrankung einmal verlängert werden. Der G-BA wies noch einmal darauf hin, dass Patienten bei Covid-19-Verdacht in jedem Fall immer zuerst telefonisch ihren Arzt konsultieren sollten, um das Vorgehen zu besprechen.

Erneute Verlängerung der Regelung möglich

Bevor die nun verlängerte Ausnahmeregelung am 4. Mai ausläuft, soll erneut über eine mögliche Verlängerung entschieden werden, hieß es. „Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist“, sagte Hecken.

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