Gehen Sie aufgrund einer Investition in den Dispo, sind die Zinsen des Überziehungskredits abzugsfähig. Vorsicht ist geboten, wenn Sie die Überziehung durch Eigenmittel ausgleichen und danach erneut die Kreditlinie aus anderen Gründen ausschöpfen. Das durchbricht den Zusammenhang zwischen Darlehensaufnahme und Investition. In diesem Fall ist es sinnvoller, die Kreditlinie mit einem neuen Darlehen auszugleichen. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Mai 2012 (Az.:IXR22/10) bleibt der Veranlassungszusammenhang dann bestehen. (Quelle: IBWF)