Ab Anfang 2014 können Sie Ihre beim Finanzamt gespeicherten Daten elektronisch einsehen und abrufen. Unter dem Stichwort „vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)“ werden auch Daten zum Abruf bereitgestellt, die von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind.
(Rundschreiben des BMF IV A3 – S0202/11/10001).