Mittelstand in Bayern
Alle NewscoverMittelstand Digital

Vorratsdatenspeicherung: Rechtswidriger Entwurf durch die Hintertür

Der vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt ist höchstwahrscheinlich in Teilen rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt die SpaceNet AG nach Prüfung des Referentenentwurfs, der heute im Bundeskabinett beraten werden soll.
SpaceNet-Vorstand Sebastian v. Bomhard erläutert: „Problematisch ist vor allem die Dauer der Speicherung von Nutzerdaten. Diese ist zwar im Gesetzentwurf auf drei Monate beschränkt, tatsächlich muss dieser Zeitraum jedoch regelmäßig überschritten werden, denn das Gesetz fordert eine Speicherung der Verbindungsdaten mit Beginn ihrer Zuweisung und Löschung nach drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Endes der Zuweisung. Tatsächlich werden Internet-Verbindungen heutzutage oft recht selten getrennt und neu zugewiesen, so dass sich in der Praxis deutlich längere Aufzeichnungszeiträume bis hin zu Jahren ergeben. Der EuGH hat in seinem Urteil von 2024 aber klar darauf hingewiesen, dass die Datenspeicherung so kurzzeitig wie möglich erfolgen muss. Damit verletzt der Gesetzentwurf europäisches Recht.“

Vorratsdatenspeicherung ähnelt der abgelehnten Klarnamenpflicht

Besonders riskant bewertet SpaceNet auch die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Kombination mit verschärften Regeln zu Gewalt im Netz: „Hier wird ein aktuelles Thema genutzt, um durch die Hintertür das Thema Vorratsdatenspeicherung zu adressieren, obwohl diese Maßnahme kaum im Zusammenhang mit den anderen Aktivitäten steht. Die Bundesregierung lehnt richtigerweise eine Klarnamenpflicht im Netz ab, die vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen ist aber letztlich nichts anders“, betont v. Bomhard.

Klar ist, dass Straftaten im Netz inzwischen mit einfachen Mitteln wie Virtual Private Networks (VPN) auch von Laien verschleiert werden können, Um schwere Straftaten aufzuklären sind gezielte, rechtsstaatlich abgesicherte Instrumente notwendig. Das im Koalitionsvertrag der Vorgängerregierung vorgesehene Quick-Freeze-Verfahren hätte dahingehend einen Kompromiss ermöglicht, bei dem Verkehrsdaten auf dringenden Verdacht eingefroren, jedoch erst auf richterlichen Beschluss ausgewertet werden dürfen. Dieser Ansatz hält die Balance zwischen Ermittlungsinteresse und der Wahrung der Grundrechte. Außerdem bieten moderne KI-Verfahren ganz neue Möglichkeiten der Auswertung, die man am besten dadurch verunmöglicht, dass Daten erst gar nicht über so lange Zeiträume ohne begründeten Verdacht gespeichert werden. Statt dessen werden mit dem neuen Gesetzentwurf jetzt bestehende Urteile des Bundesverfassungsgerichts (2010) und des EuGH (2022 / 2024) konsequent ignoriert, und darüber hinaus sollen mehr Daten in einem längeren Zeitraum gespeichert werden.

Mehr Kosten und weniger Bürgerrechte

Im Ergebnis würde eine EU-rechtskonforme Umsetzung des Referentenentwurfs auch zu massiven Kosten bei den Providern führen. Leidtragende wären hier am Schluss die Verbraucher, die mit höheren Kosten für ihre Netzanschlüsse zu rechnen hätten.
„In der von der Koalition geplanten Form bleibt die Vorratsdatenspeicherung ein pauschaler Eingriff in die Bürgerrechte“, so Sebastian von Bomhard. „Jetzt wird zusätzlich zur Speicherdauer sogar noch die Art der Daten erweitert, die gespeichert werden sollen. Der Charakter dieses Instruments ignoriert das wertvolle Prinzip der Unschuldsvermutung und macht Vertrauen in die deutsche Digitalpolitik weitgehend unmöglich.“

SpaceNet hat bereits 2016 gegen die damalige gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung geklagt – mit Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Unzulässigkeit der pauschalen Datensammlung und setzte damit einen juristischen Meilenstein für den Datenschutz und auch für unternehmerische Rechtsklarheit. Die nun avisierte Speicherpflicht erweckt die Befürchtung, dass das damalige Konzept nach wiederholt gescheiterten Versuchen im Fahrwasser des digitalen Gewaltschutzes erzwungen werden soll – natürlich wie immer mit neuem Etikett.

Ähnliche Artikel

„Wir brauchen einen Staatsminister für Digitales – mit mehr als einem Klingelschild. Dieser Minister braucht Rechte und Ressourcen. Unter anderem sollte er einen Digitalvorbehalt bei allen Gesetzesvorhaben ausüben und bestehende Gesetze hinsichtlich ihrer Digitalverträglichkeit prüfen.“

webmaster MIB

„Verlieren wir im digitalen Rausch unsere Lebensfreude, Emotionalität und Beziehungsfähigkeit?“

webmaster MIB

Einen Kommentar hinterlassen

* Mit der Nutzung dieses Kontaktformulares erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.

Mittelstand in Bayern
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.