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Digitalisierungskredit wird auf Gründer ausgeweitet

Im Rahmen der Gründungsoffensive werden die Förderangebote des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits ab sofort auch für Unternehmensgründer erhältlich: Am 1. Juli 2019 wurden die Zugangsbedingungen zu dem Digitalisierungskredit des European Recovery Program (ERP) erleichtert. Das Instrument steht von dort an auch Gründern und jungen Unternehmen zur Finanzierung ihrer Vorhaben zur Verfügung.

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben. Gefördert wird die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren – beispielsweise die Vernetzung der Produktionssysteme unter dem Stichwort Industrie 4.0. Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie auf die Digitalisierung können begleitet werden.

Junge Digitalunternehmen werden passgenau unterstützt

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Christian Hirte, erklärte anlässlich der Erweiterung des Förderinstrumentes: „Gründern ein passgenaues Finanzierungsangebot zur Verfügung zu stellen, ist ein wichtiger Baustein der Gründungsoffensive „GO!“, mit der wir die Gründungskultur in Deutschland stärken wollen. Es ist ein gutes Signal, dass auch Gründerinnen und Gründer künftig vom Finanzierungsangebot des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits profitieren können. Denn immer mehr Gründungen bauen auf innovative und digitale Prozesse und Geschäftsmodelle. Es ist daher richtig, dass sich auch das Finanzierungsangebot weiterentwickelt, um technologieaffine Gründer bereits vom ersten Tag an bei ihrer Digitalisierungs- und Innovationstätigkeit zu unterstützen.“

Bisher gab es Digitalisierungskredit nur für KMU

Bislang stand das Finanzierungsangebot kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) offen, die mindestens zwei Jahre am Markt aktiv waren. Diese Einschränkung wurde nun aufgehoben. Neu ist zudem die Öffnung des Instruments zur Finanzierung „innovativer Unternehmen“. Als innovativ qualifizieren sich unter anderem Unternehmen, die in der Vergangenheit eine Venture-Capital-Finanzierung erhalten oder überdurchschnittliche Investitionen in Forschung und Entwicklung getätigt haben.

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ist zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben breit einsetzbar. Es können auch Innovationsvorhaben finanziert werden, bei denen Unternehmen neue oder stark verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln.

Kernelement der Förderung ist ein zinsgünstiger Kredit, mit dem bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise Betriebsmittel finanziert werden können. Pro Vorhaben beträgt der Kreditbetrag maximal 25 Millionen Euro. Die Zinsverbilligungen werden vom ERP-Sondervermögen und vom Bundeshaushalt getragen. Weitere Informationen zum Kredit finden Sie hier.

 

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