Mittelstand in Bayern
Alle NewsSteuern & RechtTipps

GmbH-Geschäftsführer-Haftung noch vor der Berufung

Sie machen sich strafbar, wenn Sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Ihrer GmbH die Eröffnung des Konkursverfahrens oder des gerichtlichen Vergleichsverfahrens verschleppen. Die GmbH-Geschäftsführer-Haftung gilt auch dann, wenn Sie noch gar nicht als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen sind, sondern nur faktisch bereits als Geschäftsführer tätig sind. So entschied der Bundesgerichtshof im Dezember 2014 (Urteil vom 18.12.2014, Az. 4 StR. 323/14). Quelle: IBWF

Ähnliche Artikel:

Einen Kommentar hinterlassen

* Mit der Nutzung dieses Kontaktformulares erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.

Mittelstand in Bayern
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.