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Hotels in Bayern: Umsatz durch Barrierefreiheit steigern

Gastronomie und Hotelgewerbe sind von der Corona-Krise im besonderen Maße betroffen. Die Betriebe waren die ersten, die schließen mussten und sind die letzten, die wieder öffnen bzw. das Geschäft auf “Normalbetrieb” umstellen können. An normale Umsätze ist aber auch “nach der Krise” erst einmal nicht zu denken. Anlass genug, sich um Möglichkeiten Gedanken zu machen, mit denen sich neue Zielgruppen erschließen lassen.

Senioren- und behindertengerechte Hotels & Pensionen

Nur, weil es einen Aufzug gibt, ist ein Hotel noch lange nicht barrierefrei. Denn insbesondere die Begriffe “barrierefrei” und “rollstuhlgerecht” sind durch die Vorgaben der Normen DIN 18040-1 (barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden) und DIN 18040-2 (barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden) exakt definiert. Eine übergeordnete Definition der Barrierefreiheit findet sich in § 4 des deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).

Wer als Hotelbetreiber mit “Barrierefreiheit” werben möchte, sollte die genauen Vorgaben deshalb beachten. Die Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) hat hierzu ein umfassendes Handbuch samt Checkliste herausgegeben. Alternativ kann man aber auch frei interpretierbare Wortschöpfungen wie “seniorengerecht” oder “barrierearm” nutzen. Hiermit ist man im Zweifel auf der sicheren Seite.

Abbau von Barrieren führt zur Erschließung neuer Zielgruppen

Mit der Investition in barrierefreie Modernisierungen der Außenbereiche, Gastronomiebereiche und Zimmer können neue Zielgruppen erschlossen werden. Denn sowohl in Bayern als auch in anderen Bundesländern fristen die wirklich komplett barrierefrei gestalteten Unterkünfte für Menschen mit Behinderung nach wie vor ein Nischendasein.

Zugegeben: Nicht immer lohnen sich die Umbauten für die Hoteliers. Insbesondere zu eng gebaute Flure oder für Rollstuhlfahrer ungeeignete Böden können nur mit unglaublich hohen Kosten umgestaltet werden. Durchkalkuliert werden sollte die Sache dennoch – zumal Hotels, genau wie andere Wirtschaftszweige, Fördermittel für entsprechend Investitionen beantragen können.

Und: Selbst wenn Umbauten wie der Einbau eines Aufzugs in denkmalgeschützten Gebäuden unmöglich scheinen, gibt es Alternativen – zum Beispiel Treppenlifte, die sehr Bausubstanz-schonend montiert und ebenso leicht wieder demontiert werden können.

KfW Förderung

Über verschiedene zinsgünstige KfW-Kredite ist eine indirekte Förderung barrierefreier Investitionen im Hotel- und Gastronomiegewerbe möglich. Hier sind vor allem die Programme 037 und 047 zu nennen. Diese sollen mittelständischen Unternehmen, die mindestens fünf Jahre am Markt bestehen, die Finanzierung der Vorhaben zu günstigen Konditionen sichern.

Im privaten Beherbergungssektor, zum Beispiel bei der Vermietung von Ferienwohnungen, könnten der Zuschuss 455-B sowie der Kredit 150 “Altersgerecht Umbauen” interessant sein.

Mit dem Programm 208 fördert die KfW außerdem kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände, die ihre kommunale Infrastruktur auch in touristischen Zielgebieten im Sinne der Barrierefreiheit vorantreiben wollen.

Spezielle Förderungen im Freistaat

Das tourismuspolitische Konzept der bayerischen Staatsregierung macht deutlich, dass die Teilhabe aller Menschen am Tourismus wichtig ist. Aus diesem Grund subventioniert der Freistaat barrierefreien sowie familienorientierten Tourismus u.a. durch eine kostenlose Bauberatung der bayerischen Architektenkammer.

Konkrete Investitionen können durch das „Bayerische Regionale Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)“ gefördert werden. Außerdem stellt die LfA Förderbank Bayern, das Landesförderinstitut des Freistaats, zinsgünstige Kredite für Hotels und Gaststätten bereit, die nachhaltige Investitionen planen.

Aus aktuellem Anlass: Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können einen „Corona-Schutzschirm-Kredit“ bei der LfA beantragen. Insgesamt wurden die Staatshilfen in Bayern auf 20 Milliarden Euro erhöht.

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