Mittelstand in Bayern
Alle NewsTipps

Energiekosten Rückerstattung durch individuelle Netzentgelte

Energieabgaben und Umlagen bestimmen zunehmend die Energiekosten. Durch die wenig bekannte §19-Umlage, basierend auf der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), können mittelständische Unternehmen ein individuelles Netzentgelt beantragen und sich Nutzungsgebühren vom Netzbetreiber zurückerstatten lassen.

Und so ist eine Energiekosten Rückerstattung möglich: Viele Unternehmen erfüllen mit ihrem Nutzungsverhalten die von der Bundesnetzagentur festgelegten Anforderungskriterien, ohne es zu wissen. Je nach Energieverbrauch sind Rückerstattungen in bis zu sechsstelliger Höhe möglich. in Die Frist für die Antragstellung ist der 30. September 2014. Das Münchener Unternehmen Weitblick hat sich auf diese Thematik spezialisiert, prüft kostenlos die Einsparpotentiale und bietet die vollständige Antragsabwicklung an.

Den Gesetzestext zur §19-Umlage finden Sie HIER.

Weitere Infos: www.energie-weitblick.de

Ähnliche Artikel

„Wir brauchen einen Staatsminister für Digitales – mit mehr als einem Klingelschild. Dieser Minister braucht Rechte und Ressourcen. Unter anderem sollte er einen Digitalvorbehalt bei allen Gesetzesvorhaben ausüben und bestehende Gesetze hinsichtlich ihrer Digitalverträglichkeit prüfen.“

webmaster MIB

„Verlieren wir im digitalen Rausch unsere Lebensfreude, Emotionalität und Beziehungsfähigkeit?“

webmaster MIB

Einen Kommentar hinterlassen

* Mit der Nutzung dieses Kontaktformulares erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.

Mittelstand in Bayern
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.