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Bayerischer Landtag verabschiedet Digitalgesetz

Die Fraktionen von CSU und Freien Wählern haben mit ihrer Regierungsmehrheit am 21. Juli im Bayerischen Landtag ein Digitalgesetz verabschiedet. Mit diesem definiert die Staatsregierung die allgemeinen Ziele und Grundsätze für die Digitalisierung in Bayern. Zudem verankert das Gesetz die Digitalrechte von Bürgern und Unternehmen. Der dritte wichtige Kernpunkt ist die Gründung eines neuen Kompetenzzentrums. Dieses dient als Ansprechpartner für die Kommunen und soll diese dabei unterstützen, nutzerfreundliche und unkomplizierte digitale Serviceleistungen für die Bevölkerung anzubieten.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach (CSU) zeigt sich zufrieden: „Das Digitalgesetz ermöglicht Fortschritt, Innovationen in Wirtschaft und Wissenschaft, fördert den Staat auf allen Ebenen und macht unsere Verwaltung fit für unsere moderne Gesellschaft.“

Doch nicht alle Reaktionen fallen derart positiv aus. Zwar begrüßen führende Vertreter der bayerischen Wirtschaft das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung. Es wird jedoch auch Kritik laut. Achim von Michel, Politikbeauftragter im Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) Bayern, bemängelt etwa, dass das Gesetz erst zum 1. August dieses Jahres und nicht – wie ursprünglich geplant – 2021 in Kraft getreten ist. „Solche Verzögerungen können wir uns bei der Digitalisierung eigentlich nicht erlauben. Hier braucht die Politik ein größeres Bewusstsein dafür, wie dringend das Thema ist.“

Mehr Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen nötig

Auch Thomas Huber, Geschäftsführer der mosaiic GmbH (Mitgliedsunternehmen im BVMW) sieht im neuen Digitalgesetz eine lobenswerte Absichtserklärung mit vielen guten Ansätzen. Der Experte, der Unternehmen bei der digitalen Transformation berät, wünscht sich aber mehr Verbindlichkeit bei der Initiative. „Ohne konkrete Gelder und konkreten Plan, wie diese verwendet werden, ist das Gesetz leider erstmal nur ein zahnloser Tiger“, so Huber. Zu seinen Forderungen gehören neben einer Konkretisierung des zeitlichen und finanziellen Rahmens auch ein massiver Ausbau der digitalen Infrastruktur, effizientere Förderprogramme für den Mittelstand und vereinfachte Ausschreibungen für öffentliche Einrichtungen.

Ein weiterer Punkt, an dem die Staatsregierung ansetzen sollte, sei die Nutzung von Industriestandards, mit denen die Digitalisierung in Deutschland einheitlicher gestaltet werden kann. Auch der BVMW Bayern plädiert für einen intensiveren Austausch zwischen den Landesregierungen untereinander sowie mit dem Bund. Schließlich ist die Digitalisierung ein Thema, das ganz Deutschland betrifft und deshalb auch möglichst einheitlich angegangen werden sollte.

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