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Welche Änderungen kommen 2019 auf Ihr Unternehmen zu?

Mit Beginn jedes neuen Jahres gehen zahlreiche rechtliche Änderungen für Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer einher. Verschaffen Sie sich auch für das Jahr 2019 einen kleinen Überblick über das, was ab dem 1. Januar auf Sie zukommt.

Parität bei den Kassenbeiträgen

Wie wir bereits berichtet haben, werden auch die Zusatzbeiträge der Krankenversicherung ab dem 1. Januar zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Ob sich die Neuerung auf eine der beiden Seiten signifikant auswirken wird, ist unsicher. Zumindest wird damit eine Entlastung für Kleinselbstständige ermöglich, deren monatlicher Mindestbetrag sich nun auf 171 Euro halbiert.

Weitere Änderungen bei der Sozialversicherung

Daneben folgen 2019 zwei weitere Gesetzesänderungen in der Sozialversicherung. Zum einen steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,5 Prozent, wobei die Unternehmen neben den Beschäftigten durch die neue paritätische Verteilung zusätzlich belastet werden. Eine Entlastung beider Seiten von 0,25 Prozent steht dem gegenüber – der Arbeitslosenversicherungsbeitrag sinkt ebenfalls um 0,5 Prozent.

Recht auf Brückenteilzeit

In Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeitern gilt für Arbeitnehmer seit Neujahr ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit. Die Brückenteilzeit ermöglicht den Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu verringern und nach Ablauf dieser Zeit wieder zu ihrem ursprünglichen Arbeitsrhythmus zurückzukehren. Dabei muss sich die Dauer mindestens auf einem und maximal auf fünf Jahre belaufen. Wer also über sechs Monate angestellt ist, kann einen Antrag auf befristete Teilzeit stellen.

(m/w/d) – männlich/weiblich/divers

Die Anerkennung des dritten Geschlechts ist seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2017 gesetzlich deutlich vorangeschritten. Seit dem 1. Januar 2019 haben Intersexuelle nun die Möglichkeit, sich im Personenstandregister als „divers“ einzutragen. Folglich müssen sich auch Unternehmen an die neue Gesetzeslage anpassen. So wird beispielsweise die Bezeichnung „(m/w)“ für männlich und weiblich in Jobtiteln von Stellenausschreibungen ersetzt – zukünftig sind Unternehmen dazu verpflichtet hier „(m/w/d)“ anzugeben.

Steuerfreies Jobticket

Arbeitnehmer, die von den kommenden Dieselfahrverboten in Deutschlands Städten betroffen sind, können sich auf eine kleine Entlastung freuen. Neben weiteren Neuerungen im Jahressteuergesetz erfolgt 2019 die Wiedereinführung der Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) im Rahmen der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel des Arbeitnehmers. Dazu werden auch dienstliche Elektro- und Hybridfahrzeuge und (Elektro-)Fahrräder steuerlich gefördert.

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