Mittelstand in Bayern
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Wann kommt die neue Soforthilfe für den Mittelstand?

Nachdem die bayerische Soforthilfe genau wie das Soforthilfeprogramm des Bundes am 31. Mai ausgelaufen sind, läuft bereits die Planung neuer Zuschüsse für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen.

Neue Hilfen für den Mittelstand in Höhe von 25 Milliarden Euro geplant

Dass es ein weiteres Programm für Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Corona-bedingten Umsatzausfällen gibt, gilt nach den Planungen der Regierung als sicher. Demnach sollen frische Hilfsgelder branchenübergreifend für die Monate Juni bis August 2020 gewährt werden. Für das neue Hilfsprogramm soll der Bund ersten Berichten zufolge 25 Milliarden Euro bereitstellen.

Bedingung: 60 Prozent Umsatzeinbruch

Die Hilfen sollen grundsätzliche alle mittelständischen Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, Soloselbstständige sowie „Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb“ beziehen können, die ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Coronakrise vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.

Das neue Hilfspaket ist dabei an folgende Bedingungen geknüpft: Der Umsatz der Antragsteller muss in den Monaten April und Mai 2020 bedingt durch die Corona-Einschränkungen um mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr eingebrochen sein. Zudem dürfen sich die Antragsteller nicht vor dem 31. Dezember 2019 schon in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben. Die Umsatzrückgänge müssen außerdem in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent fortdauern. Auch für ganz junge Unternehmen soll die Inanspruchnahme der Hilfen möglich sein: Bei Unternehmen, die nach dem April 2019 gegründet wurden, werden die Umsätze der Monate November und Dezember 2019 herangezogen.

Höhe der Zuschüsse

Erstattet werden sollen den Unternehmen bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber Vorjahresmonat sowie bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent gegenüber Vorjahresmonat.

Der maximale Erstattungsbetrag soll 150.000 Euro für drei Monate betragen. Bei Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nicht übersteigen. Die Anträge für das neue Hilfsprogramm sollen bis zum 31. August 2020 gestellt werden können.

Von Mittelstandsvertretern wurde in der Vergangenheit oftmals kritisiert, dass weder der Mittelstand noch Soloselbstständige und besonders hart betroffene Branchen, wie Tourismus und Gastronomie ausreichend unbürokratische Unterstützung erhielten. Durch die neue Soforthilfe soll dieser Kritik Rechnung getragen werden. Derzeit ist aber noch nicht klar, wann der Programmstart erfolgen wird. Die Wirtschaftsminister der Länder beraten hierzu am 11. Juni auf ihrer Konferenz in Bremerhaven.

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