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Überbrückungshilfe IV: Bundesrechnungshof widerspricht BMWi

Am 24. November wurden vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die Konditionen der neuen Überbrückungshilfe IV bekanntgegeben. Neben der Fortführung der Neustarthilfe für Soloselbständige und der Beibehaltung des Kurzarbeitergeldes gibt es eine Neuerung, die Unternehmern kaum gefallen dürfte: Die Fixkosten werden zukünftig nur noch bis zu 90 Prozent, aber nicht mehr bis zu 100 Prozent, wie in den vergangenen Überbrückungshilfen, erstattet. Das Bundeswirtschaftsministerium begründete diese Entscheidung mit einer Empfehlung des Bundesrechnungshofs. Der Bundesrechnungshof hat auf Nachfrage des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) in Bayern allerdings dementiert, diese Empfehlung abgegeben zu haben.

Verfahren des Bundesrechnungshof noch nicht abgeschlossen

Eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofs vom 7. Dezember gegenüber dem BVMW ergab, dass der Bundesrechnungshof zwar eine Prüfung der Konditionen der Überbrückungshilfe IV vornimmt, diese aber noch nicht abgeschlossen ist. Daher dürfen darüber noch keine Informationen veröffentlicht werden. Die Erklärung des früheren Bundeswirtschaftsministers Altmaier ist daher nicht zutreffend.  Das Bundeswirtschaftsministerium wollte zu dem Vorfall bislang nicht Stellung nehmen. Mit diesem Problem wird sich nun die neue Bundesregierung und insbesondere Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auseinandersetzen müssen. Achim von Michel, der Landesbeauftragte für Politik des BVMW in Bayern, forderte daher von der neuen Bundesregierung „die sofortige Nachbesserung der Überbrückungshilfe IV und eine Wiederaufstockung der Fixkostenhilfe auf volle 100 Prozent. Dieser Vorfall ist nichts anderes als ein Verwirrspiel auf Kosten der Unternehmerinnen und Unternehmer.“

Hubert Aiwanger fordert Fixkostenübernahme von bis zu 100 Prozent

Auch der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte kurz nach Bekanntgabe der Überbrückungshilfe IV im November gefordert, dass die Fixkosten bei besonders stark von Corona betroffenen Unternehmen bis zu 100 Prozent erstattet werden. Aiwanger hatte sich optimistisch gezeigt, dass die Bundesregierung der Forderung nachkommt und die Fixkostenübernahme auf bis zu 100 Prozent erhöht. Ob dies tatsächlich geschehen wird, wird auch von der noch ausstehenden Empfehlung des Bundesrechnungshofs abhängen.

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