Mittelstand in Bayern
Alle NewsNews Bayern

Reform des Berufsbildungsgesetzes: Die Mindestausbildungsvergütung

Der vorherrschende Fachkräftemangel beschäftigt die deutsche Politik und Wirtschaft seit geraumer Zeit. In der Bundesrepublik studieren so viele Menschen wie noch nie zuvor und gleichzeitig ist die Zahl der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss weiter auf zuletzt 2,12 Millionen gestiegen. Dies geht aus dem Berufsbildungsbericht 2019 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hervor. Um die Berufsausbildung nun attraktiver zu gestalten, wurde die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung (MAV) am vergangenen Mittwoch beschlossen.

Beginnend ab dem 1. Januar 2020 sollen die Auszubildenden im ersten Jahr eine Mindestvergütung von 515 Euro im Monat erhalten, mit zusätzlichen Staffelungen bis ins dritte Lehrjahr um etwa 35 Prozent. In den Folgejahren soll die Ausbildungsvergütung bis 2023 dann in Einzelschritten bis auf 630 Euro angehoben werden. Ausnahmeregelungen, ähnlich wie beim Mindestlohn, wird es auch hier geben. So kann es beispielsweise bei einer Tarifbindung dazu kommen, dass die Azubis dennoch eine geringere Mindestvergütung bekommen.

Reaktionen aus Bayern

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern begrüßt die neue Reform. „Unser Ziel ist es, das Image der dualen Ausbildung bei den Jugendlichen, ihren Eltern und den Lehrern zu stärken. Eine Mindestgrenze bei der Vergütung kann dabei ein Faktor sein, um in bestimmten Bereichen und Zielgruppen eine Ausbildung attraktiver zu machen“, so IHK-Präsident Eberhard Sasse. Dennoch sei es falsch, die Attraktivität der Berufsausbildung an die damit verbundene Vergütung zu koppeln. Zudem würden die Ausbildungsberufe der IHK nicht von der MAV betroffen sein.

Weniger überzeugt ist der bayerische Handwerkstag (BHT) hingegen. Zum einen kritisiert BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl die Idee, mithilfe der Mindestvergütung Azubis anzulocken. Generell lehnt er das Prinzip der gesetzlichen MAV abgelehnt, da Arbeitgeber, Tarifpartner und die Gewerkschaften selbst die Vergütungen bestimmen sollten. Die künftigen Erhöhungen „würden völlig losgelöst von der allgemeinen Konjunktur- und Einkommensentwicklung erfolgen. Das wird insbesondere unsere kleinen Handwerksbetriebe deutlich belasten“, so Peteranderl.

Leichter Anstieg im Bayerischen Handwerk

Die Zahl der Ausbildungsverträge der Handwerkskammern des bayerischen Handwerks ist in diesem Jahr bisher auch ohne die MAV um 4,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum angestiegen. Die Frühlingsstimmung in Bayern muss jedoch keinen ganzjährlichen Trend darstellen. Denn „der Azubi- und Fachkräftemangel bleibt eine der größten Herausforderungen für unseren Wirtschaftsbereich“, erklärt Peteranderl.

Wie sich die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nun auf den Fachkräftemangel auswirken wird, bleibt abzuwarten. Dass sie die Lösung des Problems darstellt, ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Weitere Anreize und Reformen sind dazu vonnöten.

Ähnliche Artikel:

Einen Kommentar hinterlassen

* Mit der Nutzung dieses Kontaktformulares erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.