Mittelstand in Bayern
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Neue Hilfen für Gastronomie und Arbeitnehmer

Die Große Koalition hat weitere, neue Corona-Hilfsmaßnahmen beschlossen. Änderungen gibt es beim Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, für Schulen und in der Gastronomie, sowie neue steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Ob das beschlossene Maßnahmenpaket tatsächlich ausreicht, um Unternehmen und Privatpersonen ausreichend zu unterstützen, bleibt fraglich.

Anhebung Kurzarbeitergeld

Die Regierungskoalition plant eine gestaffelte Anhebung des Kurzarbeitergeldes. Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) steigen – längstens bis zum 31.12.2020. Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.

Verlängerung des Arbeitslosengeldes

Da Erwerbslose derzeit kaum in neue Jobs vermittelt werden, wird außerdem die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert werden – um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Mehr Geld für Schulen

Um Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause zu unterstützen stellt der Bund 500 Millionen Euro bereit. Dadurch soll die digitale Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist. Außerdem sollen bedürftige Schüler, die derzeit zu Hause noch nicht über die notwendige Hardware verfügen, mit jeweils 150 Euro gefördert werden. Somit soll jeder Schüler in der Lage sein, Online-Lehrangebot wahrnehmen zu können.

Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie

Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird deshalb ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt. Ob dies ausreicht, um Restaurants und Gaststätten zu unterstützen, kann bezweifelt werden. „Schon jetzt stehen etwa ein Drittel der Gastronomie- und Hotelleriebetriebe vor dem finanziellen Abgrund“, betont Achim von Michel, Politikbeauftragter im Bundesverband mittelständische Wirtschaft in Bayern. „Wenn die Betriebe in Bayern – wie von der Staatsregierung wiederholt in den Raum gestellt – ab Ende Mai wieder öffnen dürfen, wäre ein Neustart unter den veränderten Bedingungen bereits im Juni geboten.“

Steuererleichterungen für KMU

Wie bereits angekündigt nimmt die Bundesregierung erste Nachbesserungen an den bereits beschlossenen Wirtschaftshilfen vor. Geplant sind nun steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen – um die Liquidität zu sichern. Konkret geht es um die sogenannte Verlustverrechnung. Absehbare Verluste für 2020 sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen.

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