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Neue Corona-Beschlüsse: Osterlockdown – und dann?

Nach der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz steht nun offiziell fest, dass der Lockdown noch weitere Wochen bis mindestens zum 18. April andauern wird. Die Diskussionen über Lockerungen werden damit erstmal bis zum 12. April aufgeschoben. „Dass wir ein Jahr nach dem ersten Lockdown immer noch den Notausgang aus dem Pandemie-Tunnel suchen, kommt einer Bankrotterklärung der Corona-Politik gleich“, meint dazu Eberhard Sasse, Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK).

Stattdessen greifen in bayerischen Landkreisen, wo die Inzidenz bei über 100 liegt, aktuell vielerorts die Verschärfungen der Notbremse. Auch in München liegt die Inzidenz mit zurzeit etwa 80 nicht mehr weit von diesem kritischen Wert entfernt, ab dem auch wieder eine nächtliche Ausgangssperre gilt. Bis auf eine fünftägige Ruhephase über Ostern wurde auf der Konferenz ansonsten wenig neues beschlossen.

Lockdown statt Öffnungen für Außengastronomie

Jedoch wurde der auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz erstelle Plan für abgestufte Öffnungen erstmal verworfen: Statt dem geplanten Öffnen der Außengastronomie bedeutet die Verschärfung des Lockdowns über Ostern, dass doch keine Gastronomie an Ostern öffnen darf – auch nicht in Gebieten mit vergleichsweise niedriger Inzidenz. Schulen und Kitas bleiben im Freistaat hingegen noch geöffnet, zumindest bis zu einem Inzidenzwert unter 100. An den Osterfeiertagen sollen Kirchen ihre Gottesdienste zudem möglichst virtuell anbieten. Erst am 12. April werde Bayern dann wieder die möglichen Lockerungen nach dem bisherigen Stufenplan aufnehmen, insbesondere in der Gastronomie, sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in seiner heutigen Pressekonferenz. „Die Verschärfungen bis zum Ende der Osterferien sind logische Folge der Fixierung auf Inzidenzwerte und der Plan- und Strategielosigkeit. Das Chaos um die ‚Ruhetagsregelung‘ am Gründonnerstag und Karsamstag komplettiert das Bild“, kritisiert Sasse.

„Ruhetag“ am Gründonnerstag

Freie Tage mit geschlossenen Geschäften soll es am Gründonnerstag und am Karsamstag geben, selbst Supermärkte müssen am Donnerstag schließen. Beide Tage sollen wie gewöhnliche zusätzliche Feiertage behandelt werden. Am Samstag dürfen aber immerhin Lebensmittelhändler öffnen. Dazu zählen Supermärkte, aber auch Metzgereien oder Bäckereien. Die Regelung mit den Ruhetagen zog sofortige Kritik aus der Wirtschaft auf sich, denn ein zusätzlicher Feiertag kostet nach Berechnungen des Institutes der deutschen Wirtschaft (IW) durch Produktionsausfälle rund sieben Milliarden Euro.

Öffnungen im Einzelhandel im April?

Ministerpräsident Söder betonte auf seiner Pressekonferenz auch, dass nach den Osterferien deutliche Erleichterungen im Handel folgen sollen. So sollen alle Geschäfte bei einer Inzidenz von unter 100 pro 100.000 Einwohner aufmachen dürfen. Söder sagte, in Hotspots mit einer Inzidenz von 100 bis 200 soll es zudem die Möglichkeit geben, nach Voranmeldung und mit einem negativen Testergebnis einzukaufen.

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