Mittelstand in Bayern
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Mittelstand muss sich für die Zeit nach dem Brexit vorbereiten

Ende des Monats läuft die Übergangsperiode zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aus. Die Unternehmen stehen aufgrund der ins Stocken geratenen Verhandlungen weiterhin vor einer großen Unsicherheit, was die gegenseitigen Handelsbeziehungen nach dem Brexit angeht. Der BVMW Bayern kritisiert, dass die verstrichene Zeit nicht genutzt wurde, um endlich für klare Verhältnisse zwischen der EU und UK zu sorgen.

„Bereits in den vergangenen fünf Jahren seit der Ankündigung des Brexits haben bayerische Exporteure die Auswirkungen zu spüren bekommen. Das Handelsvolumen zwischen Bayern und UK ist seit 2015 merklich geschrumpft“, sagt Achim von Michel, Landesbeauftragter für Politik im BVMW Bayern. Gingen im Jahr 2015 noch bayerische Waren im Wert von über 15 Milliarden Euro über den Ärmelkanal, betrugen die bayerischen Exporte nach UK 2019 nur noch 12,5 Milliarden Euro. „Um auf lange Sicht wieder größere Absätze im Handel mit dem Vereinigten Königreich zu erzielen, ist eine möglichst enge Anbindung an die EU dringend nötig. Einfuhrzölle sollten unbedingt vermieden werden“, so von Michel.

Doch die Regeln zum Warenverkehr, Grenzkontrollen und Zöllen muss die Politik immer noch ausgestalten. Ohne Übereinkommen werden für den Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich ab 2021 Drittstaatregeln wie für andere Länder außerhalb der EU gelten. Dazu gehören verschiedenste Handelsbeschränkungen und auch Zölle, die es im EU-Binnenmarkt nicht gibt. Hinzu kommt, dass das Vereinigte Königreich aus dem gemeinsamen EU-Rechtssystem mit dem Europäischen Gerichtshof als Streitbeilegungsinstanz austritt. „Rechtlich gesehen können nach dem Austritt einige Änderungen auf Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in UK zukommen – etwa beim Datenschutz, geistigem Eigentum und beim Steuerrecht“, so von Michel.

Der Landesbeauftragte rät daher den Unternehmen, die Zeit bis Ende des Jahres noch zu nutzen. Denn: „Ab Januar könnten auf zahlreiche bayerische Unternehmen zollrechtliche Vorschriften für Importe und Exporte zukommen, mit denen sie bislang noch keine Erfahrung haben“, so von Michel.

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