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EU will Übernahmen aus dem Ausland erschweren

Europäische Staaten wollen Industrieübernahmen, die von ausländischen Staaten gelenkt oder finanziert werden, stärker einschränken. Gestern wurde dazu in informellen Gesprächen mit den Vertretern der Rats-Präsidentschaft, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission eine abschließende Verständigung zur Schaffung einer EU-Rechtsgrundlage erzielt, um national im Einzelfall gegen staatlich gelenkte oder staatlich finanzierte, strategische Direktinvestitionen besser einschreiten zu können.

Deutschland, Frankreich und Italien hinter der Initiative

Das Vorhaben basiert auf einer Initiative von Deutschland gemeinsam mit Frankreich und Italien. Es soll damit ein EU-Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen geschaffen werden. Bundeswirtschaftsminister Altmaier setzt auf eine schnelle Umsetzung des Vorhabens: „Ich begrüße die politische Einigung im Rahmen der Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene und hoffe, dass wir das Vorhaben nun rasch abschließen können. Die EU-Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um unsere sensiblen deutschen und europäischen Industriebereiche wirksamer vor staatlich gelenkten oder staatlich finanzierten strategischen Übernahmen aus Drittstaaten schützen zu können.“

Der erzielte Kompromiss greift alle von Deutschland adressierten Anliegen auf. Er hält am Prüfkriterium „öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ für eine Untersagung fest, definiert aber kritische Infrastrukturen, kritische Technologien, Versorgungssicherheit sowie den Zugang zu und die Kontrolle von sensitiven Informationen ausdrücklich als Aspekte der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Damit können bei der weiterhin auf nationaler Ebene stattfindenden Prüfung zusätzliche Aspekte berücksichtigt werden. Daneben wird ein Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission etabliert.

Sorgen vor Protektionismus unbegründet

Altmaier beruhigte auch Kritiker, die eine Abschottung vor ausländischen Investitionen befürchten: „Wir bleiben dabei für ausländische Direktinvestitionen weiter eine der offensten Volkswirtschaften der Welt – Sorgen vor europäischem Protektionismus sind unbegründet. Aber wir werden Übernahmen, etwa im Bereich kritischer Infrastrukturen, künftig genauer prüfen können.“

Der Kompromisstext muss nun noch offiziell sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat angenommen werden. Der endgültige Abschluss soll noch 2018 erfolgen. Auch die Novelle des deutschen Außenwirtschaftsrechts, die parallel vom BMWi eingebracht wurde, soll noch in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen werden. Sie zielt darauf, die deutschen Prüfschwellen bei Unternehmenserwerben von Erwerbern außerhalb der EU in bestimmten sensiblen Wirtschaftsbereichen abzusenken.

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