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Corona-Hilfen und EU-Vorgaben: Schleppende Prozesse verzögern Auszahlungen

Die EU-Kommission hat letzte Woche den Weg für die Überbrückungshilfe II frei gemacht, mit der die Betriebe in den Monaten September bis Dezember mit bis zu 90 Prozent ihrer Fixkosten unterstützt werden. Auch im Rahmen der Corona-Pandemie bedürfen staatliche Unterstützungsprogramme von EU-Mitgliedern der Genehmigung durch die Kommission, um nach EU-Recht untersagte Subventionen an heimische Betriebe zu verhindern. Die Kommission hat letzten Freitag die sogenannte „Bundesregelung Fixkosten“ gebilligt, welche die Grundlage für die Genehmigung und Auszahlung der Überbrückungshilfe II darstellt. Damit können erst jetzt die Zahlungen der Überbrückungshilfe II an die Betriebe beginnen.

Überbrückungshilfe II fließt jetzt – Anträge schon seit Oktober möglich

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärte dazu: „Jetzt kann das Geld für bayerische Unternehmen endlich fließen. Viele Firmen sind von der Coronakrise durch Umsatzausfälle schwer getroffen worden. Sie warten auf die versprochene Unterstützung. Insgesamt haben etwa 3600 bayerische Betriebe schon 100 Millionen Euro bei der im Freistaat für die Genehmigung zuständigen IHK für München und Oberbayern beantragt.“ Die Anträge für die Überbrückungshilfe II können bereits seit Ende Oktober und noch bis zum 31. Dezember von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt für das betroffene Unternehmen gestellt werden.

Überbrückungshilfe I wurde gut angenommen

Für die vorherige Überbrückungshilfe I wurden im Freistaat bislang rund 262 Millionen Euro an rund 19.500 Antragsteller ausgezahlt. Maximal war eine Auszahlung von 150.000 Euro für drei Monate möglich. Die Überbrückungshilfe I glich Betriebskostenbelastungen in den Monaten Juni, Juli und August mit bis zu 80 Prozent aus. Über 95 Prozent der Anträge sind hier mittlerweile beschieden. Doch für die Monate September, Oktober und November wurden noch keine Hilfsgelder bewilligt – auch aufgrund der langwierigen EU-Genehmigung.

Weitere Verzögerungen bei Novemberhilfe?

Dabei kommt es für die Unternehmen umso mehr auf jeden einzelnen Tag an, je länger die Krise andauert. Hilfen, die erst einige Monate nach den Umsatzausfällen bewilligt werden, sind hier existenzbedrohend. Doch Zeitverzögerungen bei der Auszahlung sind aufgrund der EU-Regularien auch bei der Novemberhilfe zu erwarten, dessen Auszahlung eigentlich noch diesen Monat beginnen sollte. Experten sehen die Entscheidung der EU-Kommission zur Überbrückungshilfe II hierfür als hilfreich an: Durch die Genehmigung der Fixkostenbeihilfe sei auch ein wesentliches Hindernis für die Auszahlung der Novemberhilfe entfallen. Startschuss für das Antragsverfahren zur Novemberhilfe soll nun bereits der 25.11.2020 sein.

Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe und zur Antragsstellung finden Sie unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona und https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html.

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