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Was Firmen beim Dienstleistungsexport beachten müssen

Der Austausch von Waren und Gütern zwischen den Ländern der Europäischen Union läuft heute einwandfrei – ganz anders sieht es hingegen beim Export von Dienstleistungen aus. Noch immer stoßen Unternehmen auf große bürokratische Hürden, wenn sie ihre Dienstleistungen im EU-Ausland anbieten wollen. Grund dafür sind insbesondere die unterschiedlichen und oft komplizierten Anmeldeverfahren für entsandte Mitarbeiter im Zielland sowie komplexe steuerliche Vorschriften. Das neue Online-Portal „Dienstleistungskompass Bayern“ des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) sowie der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern gibt nun zumindest einen Überblick über die Vorschriften der zwölf wichtigsten EU-Handelspartner sowie der Schweiz und Norwegen.

Abschottung durch Bürokratie
Bereits im Dezember 2006 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die EU-Dienstleistungsrichtlinie, deren Ziel die Verwirklichung des EU-Binnenmarkts für Dienstleistungen ist. Doch auch nach über zehn Jahren erreicht der Austausch von Dienstleistungen in der EU noch immer nicht das Niveau des europäischen Waren- und Güterverkehrs. So klagten 2016 im Rahmen einer Studie des BIHK 20 Prozent der befragten Unternehmen über hohe bürokratische Hürden bei der Entsendung von Mitarbeitern. Jedes fünfte Unternehmen sah darüber hinaus Probleme beim Aufbau von Vertriebsstrukturen im Zielland und jeweils 18 Prozent wiesen auf die mangelnde rechtliche Sicherheit beim Dienstleistungsexport sowie komplexe steuerliche Vorgaben im Exportland hin. „Es ist bizarr und widerspricht dem Grundgedanken des Binnenmarkts, dass viele EU-Länder ihre Märkte für Dienstleistungen mit Bürokratie abschotten“, kritisiert BIHK-Präsident Eberhard Sasse. „Die umständlichen Anmeldeprozesse für entsandte Mitarbeiter, unterschiedliche Arbeits- und Sozialstandards sowie unklare Steuerregelungen erschweren das Geschäft besonders für kleine und mittlere Unternehmen“.

Kostenloses Portal hilft durch den Vorschriften-Dschungel
Während sich die Wirtschaftsorganisationen auf politischer Ebene um einfachere Regeln bemühen, bieten der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) sowie die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern den Unternehmen nun auf ihrem neuen Online-Portal „Dienstleistungskompass Bayern“ kostenlose Unterstützung. Dort erhalten die Unternehmen allgemeine und länderspezifische Informationen sowohl über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Entsendung von Mitarbeitern als auch über die steuerlichen Regelungen der anschließenden Rechnungsstellung. Franz Xaver Peteranderl, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, lobt das Portal als „sinnvolle Unterstützung“, welche die persönliche Beratung der Kammern ergänze.

Einfachere Regelungen versprechen Wachstumsschub
Peteranderl und BIHK-Präsident Sasse sehen große Chancen in einer konsequenten Verwirklichung des EU-Binnenmarkts für Dienstleistungen. Sie erwarten einen deutlichen Wachstumsschub, da bayerische Unternehmen gute Chancen hätten, ihre Services europaweit zu erbringen. „Produkte und Dienstleistungen bayerischer Handwerksbetriebe werden in ganz Europa – und besonders in den unmittelbaren Nachbarländern – immer stärker nachgefragt“, betont Franz Xaver Peteranderl. Aktuell steht der Dienstleistungssektor für mehr als zwei Drittel der Wirtschaftsleistung im Freistaat.

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