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Speicherung von Vertragsdaten: Informationspflicht für Online-Händler

IHK-Juristin Anna-Elisabeth Klein erinnert Online-Händler an die Pflicht, ihren Kunden nach Abschluss eines Verkaufs den Vertragstext und die AGBs in einer speicherbaren und druckfähigen Formen zukommen zu lassen. Zusätzlich müssen die Kunden informiert werden, ob diese Vertragsdaten nach dem Kauf gespeichert werden und beispielsweise als PDF weiter zugänglich sind. Anlass ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, wonach ein Verstoß gegen diese Informationspflicht als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden kann. „In den meisten Fällen bezieht sich die Rechtsprechung auf das Verhältnis zwischen Händlern und Verbrauchern. Die Informationspflicht über die Speicherung der Vertragsdaten betrifft aber auch das B2B-Geschäft“, erklärt die IHK-Juristin.

Ansprechpartner: Anna Klein | mailto:KleinA@muenchen.ihk.de | Tel: +49 89 5116 1315

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