Mittelstand in Bayern
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Omnibus-Paket: CSRD durch die Hintertür

Das EU-Omnibus-Paket verschiebt formell Fristen der CSRD – doch in der Praxis verlangen Großkunden schon jetzt umfassende Nachhaltigkeitsdaten von ihren Lieferanten. Besonders enge Lieferketten in Bayern zwingen viele Mittelständler zur Berichtspflicht; mit Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. 

Omnibus-Paket verschiebt Berichtspflicht 

Am 13. November 2025 stimmte das EU-Parlament für das sogenannte Omnibus-Paket 2025. Die Kernbotschaft: Entbürokratisierung. An sich ein politischer Erfolg des Mittelstandes, nachdem der Entscheidung aus Brüssel massive Beschwerden vorausgingen.  

Seit 2023 gilt nun schon die gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen (CSRD). Diese betrifft zunächst lediglich Konzerne und sollte dann schrittweise erst auf große Unternehmen, dann auf mittlere und zum Abschluss auf börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgeweitet werden. 

Mitte November zog dann das EU-Parlament die Notbremse – mit dem Omnibus-Paket. Dieser EU-Gesetzesvorschlag bündelt mehrere bestehende Rechtsvorschriften, um sie zu vereinfachen. Die Vorteile: Die Berichtspflichten sollen für viele Unternehmen zeitlich nach hinten geschoben und die Schwellenwerte für Betroffene angehoben werden. Aber gerade der Mittelstand gerät dadurch in eine Zwickmühle: Die offizielle Pflicht pausiert, doch der Markt fordert die Daten stärker denn je. 

Berichtspflicht durch Verträge, nicht Gesetze 

Durch den sogenannten Trickle-Down-Effekt wird die Berichtslast effektiv an die kleinen und mittleren Unternehmen weitergereicht. Diese ‚Berichtspflicht durch die Hintertür‘ manifestiert sich nicht durch direkte Gesetzesvorgaben, sondern durch Lieferantenverträge. Große Konzerne sind bereits seit 2024 verpflichtet, nicht nur über ihre eigenen Emissionen zu berichten, sondern über die ihrer gesamten Wertschöpfungskette.  

Da Konzerne diese Daten nicht selbst erheben können, müssen sie diese bei ihren Lieferanten abfragen. Damit wird der Zulieferer faktisch zum Teil des Berichtskörpers eines Konzerns. Gesetzlich ist der Mittelständler durch das Omnibus-Paket befreit, vertraglich haftet er jedoch über AGBs und „Codes of Conduct“, die er unterschreiben muss, um beim Konzern als Lieferant gelistet zu bleiben. Das Problem hierbei: Für das Geschäftsjahr 2024 muss noch in diesem Jahr berichtet werden. Dabei häufen sich die Vorfälle von Mittelständlern, die dafür von ihren Kunden zur Verantwortung gezogen werden. 

Folgen für Zulieferer 

Besonders in Bayern, wo die Verflechtung zwischen Großindustrie und Mittelstand eng ist, greift dieser Mechanismus: So ist beispielsweise bei BMW der Sustainability Assessment Questionnaire kein freiwilliger Fragebogen, sondern Voraussetzung für die geschäftliche Zusammenarbeit. Noch härter trifft es Zulieferer von Audi: Wer im dortigen S-Rating (Sustainability Rating) durchfällt, erhält den Status „New Business Hold“ – eine Sperre für Neugeschäfte, egal wie gut das Produkt oder der Preis ist.  

All diese Beispiele verdeutlichen: Der Mittelständler wird zum Haftenden. Dabei liegt häufig keine schlechte Nachhaltigkeitsbilanz vor, sondern die KMUs verzweifeln an der teuren und aufwändigen Erhebung der Daten. 

VSME-Standard: pragmatische Vereinfachung 

Erleichterung bietet der freiwillige VSME-Standard (Voluntary SME Standard). Dieser Standard wurde von der EU entwickelt, um als Obergrenze der Wertschöpfungskette (Valie Chain Cap) zu dienen und wird bereits von Banken sowie zahlreichen berichtspflichtigen Unternehmen akzeptiert. Anstatt 50 individuelle Fragebögen von Kunden auszufüllen, können KMUs einen Bericht nach VSME-Standard erstellen.  

Das Omnibus-Paket entlastet Unternehmen zwar formal, indem es Fristen verschiebt und Schwellen erhöht, doch in der Praxis bleibt der Druck bestehen. Somit zeigt sich, dass das Thema Nachhaltigkeit gerade für mittelständische Betriebe als relevanter Wettbewerbsfaktor gilt.  

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