Mittelstand in Bayern
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Neues ‚Unternehmenssanktionsrecht‘ erntet Kritik

Der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Thema Unternehmenssanktionsrecht stößt bei Wirtschaftsverbänden auf teils heftige Kritik. „Mit dem neuen Titel `Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft´ wird suggeriert, hier komme ein Gesetz, das positive Effekte für die Wirtschaft erzeugt. In Wahrheit stellt es die Unternehmen unter Generalverdacht“, kritisiert Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw). Durch das neue Gesetz, welches nun dem Bundestag vorliegt, kommt es vor allem zu einer Verschärfung der Sanktionen bei Wirtschaftsvergehen.

Strafen gegen Unternehmen

Primär werden künftig durch das neue Gesetz Straftaten im Unternehmen konsequenter verfolgt und Vergehen deutlich härter bestraft. Dadurch soll es auch zu einer Verbesserung der innerbetrieblichen Kontrollen und von Compliance-Systemen kommen. „Wir sorgen mit dem Gesetz dafür, dass die ehrlichen Unternehmen nicht die Dummen sind. Das dient dem Schutz vieler Arbeitsplätze, die durch Skandale gefährdet werden, dem Verbraucherschutz und dem fairen Wettbewerb“, betont Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass in Zukunft Staatsanwälte bei Straftaten nicht mehr nur gegen einzelne Manager, sondern gegen das gesamte Unternehmen ermitteln. Außerdem wird das Strafmaß erhöht: Statt mit bislang maximal zehn Millionen Euro sollen Konzerne nun mit bis zu 10 Prozent ihres jährlichen Umsatzes haften.

Kritik aus Wirtschaft und Politik

Über die notwendige Modernisierung des Wirtschaftsstrafrechts herrscht größtenteils Einigkeit. Der nun verabschiedete Entwurf stößt jedoch auf Ablehnung und Kritik. „Selbstverständlich müssen strafbare Handlungen, die aus Unternehmen heraus begangen werden, geahndet werden. Hierfür ist jedoch kein gesondertes Unternehmensstrafrecht notwendig. Das vorhandene Strafrecht sowie weitere bestehende spezialgesetzliche Vorschriften stellen ein ausdifferenziertes System der Sanktionierung dar“, so Bertram Brossardt.

Auch der DIHK hält eine Ausweitung der bisherigen Strafverfolgung nicht für nötig: „Die Wirtschaftskriminalität ist laut Kriminalstatistik in der Breite stark zurückgegangen und die Aufklärungsrate ist hoch“, betont der Chefjustiziar des DIHK, Stephan Wernicke, gegenüber WELT.

Neben Wirtschaftsverbänden sehen allerdings auch einige Politiker den Regierungsentwurf skeptisch. „Wenn das die Mittelstandsstrategie der Bundesregierung ist, sollten wir uns ernsthafte Sorgen um den Standort Deutschland machen. In einer Zeit, in der die Wirtschaft massiv mit den Folgen der Corona-Krise zu kämpfen hat, ist das das denkbar schlechteste Signal, das die Politik senden kann“, warnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU.

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