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Krisenbewältigung für Entscheider

Die aktuelle Situation stellt die Wirtschaft weltweit vor Herausforderungen, die es in dieser Form noch nie gegeben hat. Die aktuellen Fälle, wie beispielsweise Vapiano, Esprit, Poggenpohl, Mister Minit oder Condor stehen stellvertretend für eine Vielzahl von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Sie zeigen außerdem, dass sich die pandemiebedingten Beeinträchtigungen branchenübergreifend auswirken.

In dieser Situation ergibt sich für viele Unternehmen die Frage, ob etwaige Angebote des staatlichen Rettungsschirms in Anspruch genommen werden sollten. Zudem wird in den Vorstandsetagen über das Für und Wider einer gerichtlichen Sanierung über den Weg eines Eigenverwaltungs- bzw. Schutzschirmverfahrens diskutiert.

Um das eigene Unternehmen souverän aus dieser Krise zu steuern, müssen die sinnvollsten Optionen ausgelotet werden. Hierfür bedarf es dem richtigen Feingefühl in der Einschätzung der eigenen Situation und Weitsicht in der Auswahl der passenden Maßnahmen. Wir haben den hohen Beratungsbedarf erkannt und sehen uns in der Verantwortung unseren Beitrag zur Bewältigung und Überwindung der spezifischen, wirtschaftlichen Problemstellungen zu leisten.

1.Staatlicher Rettungsschirm

In dieser Krise kann es von existenzieller Bedeutung sein, unternehmerische Entscheidungen mit der erforderlichen Sorgfalt zu treffen. Die Frage nach einer ordentlichen und gewissenhaften Unternehmensführung ist eng mit rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen verknüpft. Ein zentraler Aspekt ist hierbei die Planung und Sicherstellung der Liquidität.

Einerseits kommen hierbei Kredite über die Hausbank mit einer Absicherung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Betracht. Auch die zeitweise Aussetzung der Mietzinszahlungen stellt für viele Unternehmen eine Option dar. Beide Maßnahmen führen jedoch zu höheren Schulden und Verbindlichkeiten. Ein weiterer Punkt ist das Kurzarbeitergeld, das eine Lohnfortzahlung von 60 bis 67 % zur Folge hat. Zur Entlastung des Unternehmens besteht außerdem die Möglichkeit einer zeitweisen und zinslosen Steuerstundung. Zudem umfasst das Maßnahmenpaket der Bundesregierung die zeitweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Diese gilt vorerst bis zum 30. September 2020. Damit einhergehend wurden die Pflichten und Haftungsrisiken der Gesellschafter sowie der Organe begrenzt. In diesem Kontext wurden auch die Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung zeitweise ausgesetzt bzw. eingeschränkt.

2.Gerichtliche Sanierung über Eigenverwaltungs-/Schutzschirmverfahren

Neben dem Grundsatz, die Ansprüche der Gläubigerseite bestmöglich zu befriedigen, steht aber auch der Erhalt und die tatsächliche Sanierung des angeschlagenen Unternehmens im Fokus der neuen Sanierungskultur. Durch reduzierte Haftungs- und Anfechtungsrisiken soll eine Sanierung gefördert werden. Zudem wird die Eigenverwaltung mit dem Ziel verbunden, mit Hilfe eines Insolvenzplans auch ohne Zustimmung aller Gläubiger, das Unternehmen bzw. die betreffenden Anteile zu erhalten. Zudem werden Vollstreckungsmaßnahmen zeitweise ausgesetzt. Zusätzlich ergeben sich Liquiditätsvorteile: So besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Dieses beinhaltet eine 100%-ige Lohnfortzahlung über drei Monate. Ein Tilgungsstopp und die Erstattung abgeführter Umsatzsteuer kann weitere Liquiditätsvorteile bilden. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Vertragsbeendigung erleichtert. Auch im Hinblick auf Arbeitsverhältnisse und die Beendigung langfristiger Mietverhältnisse wurden die Anforderungen der Kündigung vereinfacht.

Unternehmen, die von der aktuellen Krise in besonderem Maße betroffen sind, benötigen hier professionelle Hilfe durch Sanierungs- und Restrukturierungsexperten. Als Mitglied des BVMW können Sie bei der Suche nach einem geeigneten Sanierungs- und Restrukturierungsexperten vom bundesweiten Netzwerk der LEGIAL AG profitieren. Das erste Beratungs- und Orientierungsgespräch, das bis zu zwei Tage in Anspruch nehmen kann, ist unverbindlich und kostenlos.

Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, hat die LEGIAL AG hierfür bereits entsprechende Kontaktmöglichkeiten geschaffen:

E-Mail:             corona-soforthilfe@legial.de

Telefon:           089 588 086 570

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