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Gewerbesteuer vorläufig

Das Bundesfinanzministerium hat nach Angaben der Bundessteuerberatungskammer die Nichtanrechnung der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben in allen Steuerbescheiden als vorläufig deklariert. Damit entfalle die Notwendigkeit, gegen jeden einzelnen Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Noch fehlt eine Vorentscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) darüber, ob der Nichtabzug verfassungsgemäß ist (Az.IR 21/12).
(Quelle:“FUCHSBRIEFE“ 66. Jahrgang/68 vom 30. August 2012)

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