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DSGVO: Ist WhatsApp-Nutzung illegal?

Am 25. Mai tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union endgültig in Kraft. Diese betrifft, wie schon bekannt, nicht nur europäische Firmen. Auch ausländische Firmen, die in der EU agieren, unterliegen der DSGVO. Gerade wenn Daten aus Europa ins Ausland fließen, kann es kritisch werden. So auch bei WhatsApp – seit 2014 Teil von Facebook und Sitz in den USA.

WhatsApp nutzen oder nicht nutzen

Viele nutzen den Kurznachrichten-Dienst geschäftlich oder haben ihn zumindest auf ihrem Smartphone installiert. Die betriebliche Nutzung des Kurznachrichten-Dienstes könnte jedoch mit Wirkung der DSGVO illegal werden.

Ein sich auftuendes Problem ist die Datenübermittlung bei WhatsApp. Ist die App auf dem Smartphone installiert, wird automatisch Zugriff auf gespeicherte Kontakte gegeben. Die gesamten Kontaktdaten werden dann an das US-Unternehmen weitergeleiten. Dazu zählen auch jene, die WhatsApp nicht einmal nutzen.

Genau dabei findet der Verstoß gegen die DSGVO-Regeln statt. Denn die Datenübertragung ins Ausland wird durch die Gesetzesänderung sehr stark eingeschränkt, um die Rechte der EU-Bürger auch außerhalb Europas zu gewährleisten. Was also tun?

Kurz und knapp: WhatsApp löschen

Die einfachste und wahrscheinlich drastischste Lösung ist es, WhatsApp zu löschen und nicht mehr zu verwenden. Somit ist ein Verstoß gegen die DSGVO gar nicht erst möglich. Dieser Schritt ist nur von Nöten, wenn das Smartphone sowohl geschäftlich als auch privat genutzt wird. Im Prinzip ist nur geschäftliche Nutzung rechtswidrig. Alternativ kann ein zweites Mobiltelefon angeschafft werden, das nur geschäftlich – ohne WhatsApp – genutzt wird.

Einen kleinen Vorteil haben hier iPhone-Nutzer. In den Einstellungen ist es möglich, WhatsApp den Zugriff auf die Kontakte zu verweigern. Fraglich bleibt dabei, ob der Zugriff dann wirklich blockiert wird oder trotzdem Daten abgerufen werden. Außerdem sollten vor diesem Schritt keine Kontakte auf dem iPhone sein, da bei der Installation von WhatsApp der Zugriff automatisch aktiviert wird.

Es existieren zwar andere Wege und Möglichkeiten, den Kurznachrichten-Dienst weiterhin geschäftlich zu nutzen, jedoch sollten Sie sich davor von einem Fachanwalt beraten lassen.

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1 Kommentare

Yvonne Engelhardt 15. Mai 2018 at 15:05

WhatsApp Kontaktsynchronisation kann man ggf. Abschalten so zumindest beim Pixel 1 + 2

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