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Die neue Coronapolitik lautet: „Schütze sich, wer kann“

Ein neues Infektionsschutzgesetz ist in Deutschland in Kraft. Spätestens ab dem 3. April werden unter anderem die Maskenpflicht im Einzelhandel und die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz erstmal Geschichte sein. Diese Lockerungen kommen zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt: Gerade erst in der Woche vom 21. März wurden Corona-Höchststände mit deutschlandweiten Neuinfektionen von über einer Million Fällen gemeldet. Sowohl Krankenhäuser als auch Unternehmen werden sich durch einen weiter zunehmenden, krankheitsbedingten Personalausfall auf gravierende Probleme einstellen müssen. 

Unverständliche Lockerungen der Maßnahmen  

Dabei hat sich gerade die Maskenpflicht als eine der besten Methoden im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie bewiesen. Es ist medizinisch nachgewiesen, dass das korrekte Tragen zu einer maßgeblichen Reduzierung der Verbreitung von Corona-Viren beiträgt: Wenn eine infizierte und eine nichtinfizierte Person FFP2-Masken tragen und über 20 Minuten Kontakt haben, liegt das Ansteckungsrisiko trotzdem bei nur 0,1 Prozent, so eine Studie des Max-Planck-Instituts in Göttingen. Dass diese Maßnahme, die somit nicht nur sehr effektiv, sondern auch einfach anwendbar und leicht kontrollierbar ist, in geschlossenen Räumen jetzt fast überall fallen soll, ist nicht nachvollziehbar. 

Die neue “Hotspot”-Regelung ist ebenfalls nicht ausreichend durchdacht. Da nach Einschätzung des Corona-Expertenrats keine bundesweite Überlastung der Krankenhäuser mehr droht, ist eine deutschlandweit einheitliche Vorgehensweise gegen die Covid-19-Pandemie rechtlich nicht mehr möglich. Somit müssen die Länder nun selbst entscheiden, welche Corona-Regeln sie in welchen Gebietskörperschaften umsetzen. Dazu zählt theoretisch auch die Möglichkeit, ein ganzes Bundesland als bedroht einzustufen. Das soll passieren, sobald die Pflege nicht mehr gewährleistet werden kann und beispielsweise Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssen. Diese Definition ist allerdings extrem rechtsunsicher und in Ländern mit vielen Kreisen und Gemeinden kaum umsetzbar, weshalb eine sehr zurückhaltende Anwendung der Regel sowie erneut ein extrem kleinteiliger Flickenteppich in Deutschland drohen. Eine der eindeutigen Erfahrungen aus zwei Jahren Pandemie lautet aber ganz klar: Menschen lieben einheitliche Regeln.  

Große Belastung in den Kliniken 

Vor allem die Krankenhäuser waren seit Beginn der Pandemie einer großen Belastung ausgesetzt. Zu dem bereits bestehenden Pflegenotstand kam die enorm aufwendige Versorgung der Corona-Patienten hinzu. Darüber hinaus gibt es in vielen Krankenhäusern aufgrund der Covid-19-Infektionen beim Personal gegenwärtig Krankenstände von bis zu 30 Prozent. Auch wenn nicht mehr so viele Corona-Patienten auf der Intensivstation liegen wie in der zweiten oder dritten Welle, müssen zahlreiche Krankenhäuser deshalb jetzt doch wieder planbare Operationen verschieben, um die Versorgung gewährleisten zu können. Die Lockerungen der Corona-Maßnahmen werden mit Sicherheit zu einer noch größeren Belastung führen. Und es sterben noch immer Menschen an Covid-19 Infektionen – aktuell mehr als 1.000 in der Woche – auch wenn das kaum mehr thematisiert wird. Über das Krankheitsbild „Long Covid“ sprechen ohnehin nur Experten, es fehlt schlicht die Datengrundlage, um die Gefährlichkeit dieser Langzeiterkrankung für die Gesellschaft angemessen zu beschreiben.  

Doch nicht nur für die Krankenhäuser, auch für Unternehmen ist die Aufhebung der Corona-Beschränkungen ein großes Problem. Unternehmer müssen durch das veränderte Infektionsschutzgesetz nun selbst bestimmen, welche Corona-Regeln in ihrem Betrieb gelten sollen. Wie ich bereits in einem Statement im Bayerischen Rundfunk kritisiert habe, müssen Betriebe jetzt genau abwägen, was belastender ist: Die Bereitstellung von Masken und Tests wie bisher oder ein sehr hoher Krankenstand bei den Mitarbeitern. Und auch der soziale Frieden in Unternehmen muss weiter gewahrt blieben: Mit freiwilligen Maßnahmen, die manche Arbeitnehmer gemäß Gesetzeslage einfach nicht mehr befolgen, könnte er schnell auf dem Spiel stehen.  

Impfungen für Geflüchtete schwer umsetzbar 

Neben den Lockerungen der Maßnahmen wird auch der völkerrechtswidrige Angriffskrieg von Putin auf die Ukraine weiterhin negative Auswirkungen auf das Pandemiegeschehen in Deutschland haben. Seit Beginn des Kriegs sind etwa 280.000 Flüchtlinge in Deutschland angekommen. Nur rund 30 Prozent der Ukrainer gegen das Corona-Virus geimpft – und viele davon nur mit dem in der EU nicht zugelassenen chinesischen Impfstoff Sinovac. Es steht außer Frage, dass Deutschland sich um die bereits angekommenen und die noch zu erwartenden Flüchtlinge kümmern muss. Trotzdem muss man sich auch damit auseinandersetzen, wie Massenansteckungen der Geflohenen in Sammelunterkünften sowie Infektionen in Privathaushalten bestmöglich verhindert werden können. Die Forderung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, allen Flüchtlingen so schnell wie möglich ein Impfangebot zu machen, ist zwar richtig, aber kaum umsetzbar. Wenn nicht einmal die genaue Anzahl der in Deutschland angekommenen Flüchtlinge bekannt ist, wird es wohl schwer möglich sein, zu überprüfen, welche Personen gar nicht oder nur mit einem nicht zugelassenen Impfstoff geimpft sind. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es medizinisch unbedenklich ist, Menschen, die mit dem chinesischen Vakzin geimpft sind, zusätzlich Impfstoffe wie Biontech oder Moderna zu injizieren.  

Eigenverantwortung nur teilweise vorhanden 

Unterm Strich kann die Bundesregierung von Glück sprechen, dass es in großen Teilen der Bevölkerung eine gewisse Eigenverantwortung im Umgang mit Corona gibt. In einer Umfrage des Instituts Yougov gaben zumindest 42 Prozent der Befragten an, in Geschäften weiterhin eine Maske tragen zu wollen, selbst wenn es dazu keine Pflicht mehr gibt. Sollten sich viele Menschen allerdings so unvernünftig verhalten wie beispielsweise im Lockdown 2021, als riesige Corona-Partys in München und Hamburg veranstaltet wurden, wird sich die Bundesregierung schon bald mit dem Vorwurf auseinandersetzen müssen, dass sie mit ihrem Strategiewechsel eher verantwortungslos gehandelt hat.  

Eine Übergangsfrist bis zum deutlichen Absinken der Inzidenz hätte für niemanden zusätzlichen Schaden verursacht, aber viele Menschen weiterhin konsequent geschützt. Auch das habe ich gegenüber der Süddeutschen Zeitung und zahlreichen weiteren Leitmedien nochmals formuliert. Statt dessen gilt jetzt leider die Devise: „Schütze sich, wer kann“. Gerade die FDP, die massiv für die Aufhebung der Corona-Einschränkungen plädiert hatte, hat ihren Wählern damit ein wenig nachhaltiges Geschenk gemacht. Die nächsten Monate und spätestens der Herbst werden zeigen, ob wir mit den Lockerungen nicht geradewegs in eine sechste Welle schlittern. Oder wäre es schon die siebte? So genau weiß das wohl niemand mehr. 

Bleiben Sie gesund! 

Ihr 

Achim von Michel 

Herausgeber, mittelstandinbayern.de 

 

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