Mittelstand in Bayern
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Auswirkungen auf Unternehmen: EU-Richtlinien und deren Überführung in nationale Gesetze

Ein besonderes Ziel der Europäischen Union ist die Harmonisierung des EU-Binnenmarktes, welcher einen freien Personen- und Warenverkehr innerhalb der 27 Mitgliedsstaaten ermöglicht. Auch wenn Grenzen innerhalb der EU de facto für Unternehmen geöffnet sind, so ist die Harmonisierung noch längst nicht abgeschlossen. So existieren zwar zahlreiche EU-weite gültige Regelungen und Verordnungen, allerdings sind längst noch nicht alle auch in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten überführt worden.

In nicht allzu ferner Zukunft sollen mit Hilfe der EU-Regelungen und Verordnungen in jedem Mitgliedsstaat dieselben Regeln gelten. Ein Unternehmen aus Bayern kann seine Produkte also in jedem Mitgliedsstaat verkaufen und sich hinsichtlich der Rahmenbedingungen auf deutsche bzw. EU-weite Gesetze berufen. Dasselbe gilt natürlich auch für Unternehmen aus anderen Ländern, die ihre Waren in Bayern anbieten.

Dies möchten wir anhand eines Beispiels verdeutlichen und gehen nachfolgend genauer auf die WEEE Richtlinie der EU ein.

WEEE-Richtlinie als Basis nationaler Gesetze

Die WEEE Richtlinie (engl.: Waste of Electric or Electronical Equipment) regelt, wie die Mitgliedsstaaten fortan Gesetze über die Handhabung elektrischer/elektronischer Geräte beschließen müssen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Registrierung und die Verwertung von Geräten und deren Bestandteilen.

  • Gerade weil in nahezu jedem Elektrogerät knappe Ressourcen verwendet werden, ist ein Recycling im Hinblick auf Klima- und Umweltschutz äußerst relevant
  • Da bestimmte Elektrogeräte, wie etwa Kühl- und Gefrierschränke, nicht nur elektrische Komponenten haben, sondern auch mittels Chemikalien funktionieren, ist eine unsachgemäße Entsorgung eine Umweltgefahr

Auch wenn wir grundsätzlich der Meinung sind, dass die WEEE Richtlinie und deren Umsetzung in nationale Gesetze eine Daseinsberechtigung hat, so sind wir uns dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand insbesondere für Mittelständler bewusst.

Externe Expertise empfohlen

Die Erfüllung von Auflagen und Pflichten, die die WEEE Richtlinie vorsieht, ist durchaus komplex. Entgehen können Unternehmen diesen jedoch nicht. Stehen also nicht die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung, so sollte bei Bedarf auf ein Weee Full Service Angebot von erfahrenen Recyclingunternehmen zurückgegriffen werden. So können sich Unternehmen sicher sein gesetzeskonform zu handeln und ihren Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.

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