Mittelstand in Bayern
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Aufstellung von Spielgeräten und Automaten erfordert Schulung

Glücksspiele sind ein lukratives Geschäft. Anbieten darf sie aber längst nicht mehr jeder. Wer Spielgeräte aufstellen möchte, braucht in Bayern eine Erlaubnis dafür. Um diese zu bekommen, müssen Interessenten bei der IHK vorstellig werden und dort an einer Unterrichtung teilnehmen. Dass das Anbieten von Glücksspielen erlaubnispflichtig ist, ist dabei keine Neuheit. Bereits seit 2013 gibt es dieses Gesetz. Dass aber an einer Schulung teilgenommen werden muss, ist noch nicht lange der Fall.

Mit den neuen Vorgaben zeigt Bayern, dass der Spielerschutz an Bedeutung gewinnt. Vorbei sind die Zeiten, in denen unkontrolliert und überall am Automaten gedreht werden konnte. Verschärfte Regeln und bessere Schulungen werden hoffentlich dabei helfen, ein geregelteres Glücksspiel zu ermöglichen. Was Aufsteller jetzt wissen müssen, erklären wir hier.

Ziel der Automatenaufsteller- und Spielgeräte-Schulung

Bei der Unterrichtung sollen Aufsteller umfangreich über den Jugend- und Spielerschutz informiert werden. Dafür werden rechtliche Vorschriften vorgestellt, aber auch die Praxis spielt bei der Unterrichtung eine wichtige Rolle. Aufsteller sollen sich ihrer Pflichten bewusstwerden und sich mit Glücksspielen sowie möglichen damit einhergehenden Problematiken vertraut machen. Auch Eigenständigkeit ist von den Aufstellern gefordert, denn im Zweifelsfall ist es an ihnen, Regeln zum Spielerschutz durchzusetzen. Konkret bedeutet das, dass Aufsteller sich verpflichten, Spielsüchtige und Spielsuchtgefährdete ihren Räumlichkeiten zu verweisen. Minderjährige dürfen natürlich ebenfalls nicht an den Spielen teilnehmen.

Die Unterrichtungsinhalte umfassen entsprechend verschiedene Bereiche: Anwerber werden über das Jugendschutzgesetz, das Spielhallenrecht der einzelnen Länder sowie die allgemeine Spielverordnung unterrichtet. Zu den Inhalten gehören damit grundlegende Informationen dazu, wo und wie Spielautomaten aufgestellt werden dürfen. In Spielhallen ist die Aufstellung beispielsweise unter Einhaltung bestimmter Gesetze möglich, auf Volksfesten oder Schützenfesten haben die Glücksspiele dagegen nichts zu suchen. Außerdem müssen Aufsteller sicherstellen, dass sowohl die Spielregeln als auch die Gewinnmöglichkeiten klar ersichtlich sind. Natürlich dürfen auch nur geprüfte Geräte aufgebaut werden.

Das sind nur einige der Regeln, die Aufsteller kennen müssen. Insgesamt geht die Unterrichtung über einen Tag und soll den potentiellen Aufsteller am Ende über all seine Pflichten und die wichtigsten Gesetze informiert haben. Die Anmeldung kann ganz einfach online über die IHK erfolgen. Die letzten Anmeldungen werden 22 Tage vor dem Unterrichtungstermin entgegengenommen. Zwei Wochen vor der Veranstaltung bekommen die Teilnehmer Infos zu den Gebühren. Zum Termin ist dann außerdem ein Ausweis mitzubringen.

Voraussetzungen, um eine Zulassung zu erhalten

Die Unterrichtung durch die IHK ist essentiell, um eine Erlaubnis zur Aufstellung von Glücksspielgeräten zu erhalten. Des Weiteren schreibt Bayern vor, dass der Gewerbetreibende als zuverlässig gelten muss. Ebenso muss der Aufstellungsort stimmen, denn nicht überall sind Glücksspiele erlaubt. Des Weiteren muss ein Sozialkonzept vorhanden sein. Informationen dazu finden sich auf der IHK-Seite. In dem entsprechenden Dokument sind die Hintergründe und Rahmenbedingungen näher erläutert. Dazu gehört zum Beispiel, dass das Sozialkonzept mit den Risiken des Glücksspiels vertraut machen soll. Alle Menschen sollen sich der Gefahren des Glücksspiels bewusst sein. Pathologisches Glücksspiel soll so verhindert werden. Aber auch an dieser Stelle wird das umfangreiche Thema nur angerissen. Auf der Webseite der IHK sowie bei der Schulung selbst werden Aufstellern alle Grundlagen an die Hand gegeben, die für sicheres Glücksspiel notwendig sind.

Wer all diese Bedingungen nicht erfüllen kann, bekommt keine Zulassung. Diese Gesetze gelten schon seit vielen Jahren. Relativ neu ist nun aber der IHK-Kurs, den Aufsteller absolvieren müssen.

Lokale Spielautomatenaufsteller vs. Online Casinos

Immer mehr Spielhallen schließen, nicht zuletzt aufgrund der strenger werdenden Gesetze. Die Corona-Pandemie hat im letzten Jahr ebenfalls ein tiefes Loch in die Kassen der lokalen Glücksspielanbieter gerissen, auch deshalb werden viele Spielhallen in ganz Deutschland in Zukunft geschlossen bleiben. In den einzelnen Bundesländern ist man sich uneinig, wie streng gegen Glücksspiele vorgegangen werden soll. In Berlin beispielsweise schlossen in den letzten Monaten etwa 80 % der Spielhallen. Außerdem brechen die Diskussionen um Online Casinos nicht ab. Das Glücksspiel ist Ländersache, Online-Glücksspiele sollen aber endlich einheitlich geregelt werden. Sie sind eine große Konkurrenz für die lokalen Aufsteller: Unvergleichlich einfach kann mit wenigen Mausklicks um viele hundert Euro gespielt werden. Wer möchte, kann auch umsonst an den Automaten drehen oder große Bonuspakete abstauben. All diese Vorzüge haben lokale Spielhallen nicht. In Bayern und auch in anderen Bundesländern ist man sich aber sicher, dass sowohl das lokale Glücksspiel als auch die Online Casinos endlich besser reguliert werden müssen.

Obwohl sich immer mehr Spieler den Online Casinos zuwenden, verlieren die Spielhallen in größeren und kleineren Ortschaften nie gänzlich den Reiz. Es mögen zwar weniger Einrichtungen geworden sein, und auch in Gastwirtschaften wird deutschlandweit mittlerweile besser kontrolliert, wo und wie Automaten aufgestellt werden dürfen, aber die Glücksspielsucht bleibt auch auf lokaler Ebene immer eine Gefahr.

Besserer Spielerschutz mit neuem Glücksspielstaatsvertrag

Egal, ob Online-Casino-Betreiber oder Spielgeräte-Aufsteller: Im Juli wird sich einiges ändern in der deutschen Glücksspiellandschaft. Online Casinos sollen besser reguliert werden und mit lokalen Spielhallen verknüpft werden. Möglich macht das eine zentrale Sperrdatei, die Spielsüchtige erfassen wird. Auch darüber wird die IHK in Zukunft bei ihrer Schulung unterrichten: Wer in der Sperrdatei landet, darf nicht mehr an Glücksspielen teilnehmen. Betreiber von Spielhallen oder Besitzer von Spielgeräten müssen also die Identität der Spieler prüfen und gegebenenfalls durchsetzen, dass Spielsüchtige die Räumlichkeiten wieder verlassen. In Online Casinos wie auch in Spielhallen sollen außerdem noch striktere Limits durchgesetzt werden. Das soll die Verluste der Spieler minimieren und die unkontrolliertes Glücksspiel verhindern.

Ob und wie lange sich Spielhallen in Bayern und auch in anderen Bundesländern noch rentieren werden, ist unklar. Sicher gibt es ein paar Einrichtungen, die sich über anständige Umsätze und regelmäßige Besucher freuen. Aber die Online Casinos machen den Spielhallen definitiv Konkurrenz. Durch die vielen Casinos, die keine deutsche Lizenz haben, wird es noch schwieriger: Deutsche Spieler, die keine Lust auf Limits haben oder vielleicht schon in der Sperrdatei erfasst sind, werden sich vermehrt nach EU-Casinos umsehen. Diese sind dann häufig in Ländern wie Malta lizenziert und im Sinne der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU verfügbar. Ausländische Casinos müssen sicher nicht an Schulungen teilnehmen, um Glücksspiele anbieten zu dürfen. Immerhin versucht Bayern aber, das lokale Glücksspiel besser unter Kontrolle zu bekommen. Dass Aufsteller nun besser über die Rechtgrundlagen und ihre Pflichten unterrichtet werden, ist ein guter erster Schritt.

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