Mittelstand in Bayern
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555 Millionen Euro für den Mittelstand

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird dieses Jahr weiter verbessert. Dazu wurde vor Kurzem die neue Richtlinie für das ZIM 2020 veröffentlicht. Innovative Mittelständler sollen zukünftig noch besser und passgenauer gefördert und unterstützt werden. 2020 stehen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 555 Millionen Euro zur Verfügung.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand weiter verbessert

Mit dem Geld wird das ZIM vor allem kleine Unternehmen und Betriebe in strukturschwachen Gebieten fördern. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte zum Rahmen des Programms: „Der Mittelstand ist das Herz der deutschen Wirtschaft und Innovationen sind die Basis für Wohlstand und Arbeitsplätze. Mit dem neuen Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand stellen wir allein in 2020 555 Millionen Euro zur Verfügung. Wir fördern dabei insbesondere innovative junge und kleine Unternehmen und intensivieren den Wissenstransfer. Auch Unternehmen in strukturschwachen Regionen erhalten noch bessere Förderbedingungen.“

Das neue zentrale Innovationsprogramm Mittelstand optimiert damit das bewährte Programm an zahlreichen Stellen: Jung- und Kleinstunternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig bessere Unterstützungsmöglichkeiten, mit denen ihnen der Weg zu anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten erleichtert werden soll. Kleine Unternehmen aus allen strukturschwachen Regionen profitieren zudem zukünftig von erhöhten Fördersätzen.

Wissenstransfer wird intensiviert

Auch der nationale und internationale Wissenstransfer sowie der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis werden intensiviert. Das neue ZIM ist damit auch ein konkreter Beitrag zur Transferinitiative des BMWi. Mit jährlich über 3.000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten stellt das ZIM das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes dar.

Das neue Programm ersetzt die bisherige Förderrichtlinie, die am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist. Auch die ZIM-Projektträgerschaft wird 2020 neu ausgeschrieben. Dies wird voraussichtlich noch im ersten Quartal abgeschlossen und erlaubt dann eine Antragstellung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen. Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2019 eingegangen sind, werden weiter von den bisherigen Projektträgern bearbeitet.

Die Kerninhalte der neuen ZIM-Richtlinie und weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

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