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3G-Regel am Arbeitsplatz: Das gilt nun für ungeimpfte Arbeitnehmer 

Für Ungeimpfte und Nicht-Genesene dürfte der Weg zur Arbeit in Zukunft erst über ein Testzentrum führen. Denn ab dem 24. November müssen sie ihrem Arbeitgeber täglich einen zertifizierten negativen Corona-Test vorzeigen. Dafür reicht entweder ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test, zu Hause durchgeführte Selbsttests sind nicht gültig. Der Aufwand ist aber nicht nur für Ungeimpfte hoch, sondern auch für Arbeitgeber, denn diese sind für die Kontrolle und die Dokumentation der 3G-Regelung verantwortlich.  

Arbeitnehmer müssen Großteil der Kosten tragen 

Bislang sind Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern, die nicht vor Corona geschützt sind, zweimal pro Woche einen kostenlosen Test anzubieten. Dabei kann der Arbeitgeber seine ungeimpften Angestellten entweder an ein Testzentrum oder einen Arzt überweisen. Eine Testung unter Aufsicht am Arbeitsplatz ist ebenso möglich. An den anderen Tagen müssen sich die Arbeitnehmer eigenständig um einen Corona-Test kümmern. Zwar gibt es mittlerweile wieder einmal pro Woche kostenlose Bürgertests, alle weiteren Tests müssen aber bezahlt werden. Für ungeimpfte Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie an zwei Tagen pro Woche selber für einen Corona-Test aufkommen müssen. 

Tägliche Kontrollen und Dokumentation der Tests erforderlich 

Arbeitgeber müssen nicht nur zweimal pro Woche Tests zur Verfügung stellen, sondern auch an allen anderen Tagen die Tests ihrer ungeimpften Angestellten kontrollieren. Stichprobenartige Überprüfungen reichen dabei nicht aus. Die Kontrollen müssen außerdem dokumentiert werden. Aus Datenschutzgründen sollten Arbeitgeber allerdings nur wenig personenbezogene Daten sammeln und nur festhalten, welche Mitarbeiter weder geimpft noch genesen sind. Bislang fehlt dafür aber die rechtliche Grundlage, denn Arbeitgebern ist es nicht erlaubt, den Impfstatus der Arbeitnehmer abzufragen. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) hat daher bereits frühzeitig eine Lösung für diese rechtlich unklare Situation gefordert. 

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