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Wirtschaft kritisiert Grundsteuer-Kompromiss

Bei der Neuregelung der Grundsteuer haben sich die Finanzminister von Bund und Ländern vor Kurzem auf einen Kompromiss verständigt: Die Berechnung soll künftig anhand von – teils pauschalisierten – Faktoren wie Listenmiete, Alter und Bodenrichtwert der Immobilie erfolgen. Eine individuelle Berechnung der Grundsteuer für jede einzelne Immobilie ist damit erstmal vom Tisch. Doch auch gegen den Kompromiss regt sich Widerstand aus der Wirtschaft.

Vor allem die SPD fordert, dass sich die Grundsteuer auch am Wert der Immobilie orientieren sollte. Wirtschaftsvertreter in Deutschland fordern stattdessen jedoch eine Steuer, die sich allein nach der Fläche der Immobilie richtet. Die IHK für München und Oberbayern sowie die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) unterstützen beispielsweise eine wertunabhängige Neuregelung.

Wertunabhängiges Flächenmodell soll für Rechtssicherheit sorgen

Eine rein flächenmäßige Besteuerung würde aus Sicht der IHK für Rechtssicherheit sorgen und zukünftigen Steuererhöhungen aufgrund eines Wertzuwachses der Immobilie einen Riegel vorschieben. „Außerdem verhindert dieses Modell unnötige Mehrbelastungen, die sich nachteilig auf unseren Standort auswirken würden“, so Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern. Zur Diskussion über die Neugestaltung der Grundsteuer erklären auch der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) Mario Ohoven und der Präsident des Eigenheimerverbandes Deutschland, Wolfgang Kuhn: „Das von Bundesfinanzminister Scholz favorisierte werteabhängige Modell ist zu bürokratisch und zu teuer. Der Eigenheimerverband Deutschland und der BVMW machen sich gemeinsam für ein werteunabhängiges, physikalisches Modell stark. Dieses ist einfach und unbürokratisch. Wir rufen die Finanzminister der Länder auf, das Flächenmodell als Basis für eine Reform zu nutzen.“

Ziel des Gesetzgebers ist es zwar, die Grundsteuer so zu gestalten, dass das Steueraufkommen von etwa 14 Milliarden Euro in etwa gleichbleibt. Dazu soll die Senkung der regionalen Hebesätze mögliche Steuererhöhungen auffangen. Für Inhaber wertvoller Immobilien in teuren Regionen sind Mehrbelastungen dennoch wahrscheinlich – und mittelbar auch für die Mieter solcher Immobilien, wenn die höhere Steuer auf sie umgelegt wird. Unternehmen wie Privatleute wären davon gleichermaßen betroffen.

Großer Aufwand für Umsetzung des Vorschlages

Ein weiteres Argument der Kritiker ist der große bürokratische Aufwand, der bei dem vorgeschlagenen wertabhängigen Modell entstehen würde. Auch wenn teilweise Pauschalisierungen bei der Berechnung vorgesehen sind, müssten mehrere Millionen Grundstücke regelmäßig über komplexe Verfahren neu bewertet werden. Der Focus schätzt, dass dafür 5.000-17.000 neue Beamte eingestellt werden müssten. Die Mehrkosten würden in der Folge bis zu 2 Milliarden Euro der zu erwartenden Steuereinnahmen verschlingen.

Das flächenmäßige Modell würde hingegen von Anfang an eine vollständig digitale Steuererhebung ermöglichen. Der einmalige Einführungsaufwand sowie der laufende administrative Aufwand blieben laut Gößl vergleichsweise gering. „Unsere Unternehmen brauchen kein neues Bürokratiemonster, das darüber hinaus unnötig Steuergelder verschlingen würde“, so Gößls Warnung.

Wie gerecht die Grundsteuer überhaupt werden kann ist fraglich, da die Hebesätze von Kommune zu Kommune stark schwanken. Die Reform der Grundsteuer muss laut Verfassungsgerichtsurteil bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Das neue Berechnungsmodell wird aber in jedem Fall erst ab 2025 angewandt.

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