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Versetzung ist kein Mobbing

Die Ausübung des Direktionsrechtes durch den Arbeitgeber stellt kein Mobbing dar. Das entschied das LAG Düsseldorf (Urteil vom 26.3.2013, Az. 17 Sa 602/12).
Der Arbeitgeber hatte eine wegen Abrechnungsbetruges gekündigte Mitarbeiterin versetzt, als diese aufgrund einer Kündigungsschutzklage zurück ins Unternehmen gekommen war.

 

(Quelle: IBWF – Das bundesweite Beraternetzwerk für den Mittelstand)

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