Mittelstand in Bayern
Alle News

Studie: Geringe Umsetzung der EU Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) in der Europäischen Union vollständig in Kraft, womit die zweijährige Übergangszeit beendet ist. Trotzdem sind viele Unternehmen noch nicht auf die neuen Regelungen vorbereitet. „Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen stellen die neuen Regeln aber eine große Herausforderung dar“, so Stephan Wernicke, Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages.

Wie weit ist die Umsetzung?

Eine repräsentative Umfrage vom eco Verband und ABSOLIT Consulting verdeutlicht die heikle Lage. Dabei geht hervor, dass sich nur 13 Prozent der befragen Unternehmen auf der rechtlich sicheren Seite sehen und gut auf die DGSVO vorbereitet sind. Vor allem die Mailing-Marketing-Strategie wird vom neuen Gesetz hart getroffen. So muss hier eine konkrete Einwilligung des Empfängers vorliegen, was aber nur bei der Hälfte der E-Mail-Adressen der Fall ist. 47 Prozent der Unternehmen suchen momentan noch nach einer Lösung des Problems.

Außerdem sind die neuen Vorschriften der DGSVO zur Dokumentationspflicht bei vielen Unternehmen noch nicht durchgesetzt. Nur knapp ein Drittel der Befragten hat die Prozesse zur Auskunftserteilung, Löschung und Berichtigung von Daten eingebaut. Den Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit die Vorgaben fristgerecht umzusetzen.

Hohe Bußgelder bei Verstoß

Was den befragten Unternehmen sehr bewusst ist, sind die Folgen eines Verstoßes. Hier sind 81 Prozent im Bilde über die Höhe der Strafen, die bei einem schweren Verstoß bis zu vier Prozent des weltweiten Vorjahres-Umsatzes betragen können. Auch Unternehmen mit einem Sitz im EU-Ausland unterliegen der DSGVO, sobald sie ihre Dienstleistungen im EU-Raum anbieten.

Eine Checkliste für die Umsetzung der DGSVO stellt der Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW) zur Verfügung. Diejenigen Unternehmen, die noch nicht gehandelt haben, müssen jetzt an die Arbeit. Denn „Sie können davon ausgehen, dass deutschlandweit Abmahnkanzleien bereits den 25. Mai 2018 herbeisehnen und sich mit leuchtenden Augen die Hände reiben“, prognostiziert Achim von Michel, Landesbeauftragter Politik des BVMW.

Aufrufbar ist die Checkliste unter https://www.bvmw.de/news/1493/eu-datenschutz-ab-25-mai-2018-checkliste-und-vorlagen/ auf der BVMW-Website.

Auch auf staatlicher Ebene macht sich Zweifel breit, wie gut man auf die DGSVO vorbereitet ist. „Die große Unbekannte ist das wohl deutlich steigende Aufkommen von Beschwerden, Beratungsersuchen und Gerichtsprozessen“, so Marit Hansen, die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein. Ihre Sorge ist, dass die Kapazitäten der Behörden diese drohenden Konsequenzen nicht stemmen können. Eine positive Erkenntnis gibt es immerhin: Deutschland ist, zusammen mit Österreich, noch am besten auf die kommenden Veränderungen eingestimmt.

Ähnliche Artikel:

Einen Kommentar hinterlassen

* Mit der Nutzung dieses Kontaktformulares erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.