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Neues „Christstollen-Gesetz“ – Bürokratie und Zusatzbelastung im Handwerk

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) Bayern kritisiert die neue Regelung (Allgemeinverfügung) des Umweltbundesamtes, die 750-Gramm-Christstollen als „To-Go-Produkte“ einstuft und die Hersteller zur Registrierung und Abgabe für Einwegkunststoffverpackungen verpflichtet, scharf. Diese Entscheidung ist aus Sicht des BVMW Bayern eine überzogene bürokratische Maßnahme, die wenig praxisgerecht und kontraproduktiv für das ohnehin stark belastete bayerische Bäckerhandwerk ist.

„Christstollen sind auch in Bayern ein tief verwurzeltes Kulturgut, das in vielen Haushalten zur Weihnachtszeit gehört. Mit dieser Regelung wird eine heimische Handwerkstradition überreguliert“, erklärt Achim von Michel, Pressesprecher des BVMW Bayern. „Die Entscheidung, Christstollen als To-Go-Produkt einzustufen, ignoriert völlig die tatsächliche Nutzung der Produkte. Christstollen wird nicht unterwegs wie ein Snack verzehrt. Diese Realitätsferne zeigt sich in der gesamten, unsinnigen Verordnung.“

Die Einführung der Abgabe von rund 90 Cent pro Kilogramm Folie, die für die Verpackung der Stollen verwendet wird, bedeutet eine zusätzliche finanzielle Belastung für bayerische Bäckereien, die ohnehin unter den gestiegenen Energiepreisen und der schwierigen wirtschaftlichen Lage leiden. „Das bayerische Bäckerhandwerk befindet sich in einer äußerst angespannten Situation. Angesichts der hohen Energiekosten und der unsicheren Marktlage braucht die Branche keine weiteren Bürokratiehürden und sicher keine zusätzlichen Abgaben“, so von Michel.

Außerdem sieht der BVMW die Gefahr, dass die zusätzlichen Kosten an die Verbraucher weitergegeben werden. „Gerade in einer Zeit, in der die Kaufkraft vieler bayerischer Bürger unter Druck steht, ist dies das völlig falsche Signal“, betont von Michel. „Vielmehr sollte der Fokus auf praxisnahen Ansätzen liegen, die Umweltschutz und den konkreten Bedürfnissen der Handwerksbetriebe gleichermaßen gerecht werden.“ Es brauche eine nachvollziehbare Differenzierung zwischen echten To-Go-Produkten und fest verpackten Lebensmitteln wie dem Christstollen.

„Die Entscheidung ist mit den tatsächlichen Gegebenheiten und Lebensrealitäten weder der Bäcker noch der Verbraucher im Einklang“, so von Michel abschließend. „Der BVMW Bayern fordert die zuständigen Stellen deshalb auf, die Verordnung zu überdenken und praxisorientierte, marktnähere Lösungen zu finden.“

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