Mittelstand in Bayern
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IHK Projekt Export Bavaria 3.0. ‎Go International bietet neue Fördermöglichkeiten für den Mittelstand

Die Fühler ins Ausland auszustrecken lohnt sich. Bis zu 40.000 Euro Förderung bietet das Programm Export Bavaria 3.0 Go International klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) für die Erschließung von neuen Zielmärkten im Ausland. Ziel des Projekts der bayerischen Industrie- und Handelskammern (IHK) und der Handwerkskammern ist die Internationalisierung von KMU. Finanziert wird das Programm mit Mitteln des Freistaates Bayern und des EFRE-Förderprogramm der Europäischen Union. Verwaltet wir das Projekt vom Außenwirtschaftszentrum Bayern.  

Wer und was kann gefördert werden 

Nachdem die Corona-Pandemie besonders KMU auf harter Probe gestellt hat, soll das Top-Förderprogramm diese dabei helfen sich wieder  aufzustellen und neuen Aufwind zu bekommen. Gefördert werden sollen Unternehmen gemäß der Europäischen KMU-Definition und Freiberufler. Diese sollen bei der Erstellung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erschließung von – bis zu zwei – neuen Märkten im Ausland unterstützt werden. Förderfähig sind beispielsweise die erstmalige Beteiligung an ausländischen Fachmessen, das Hinzuziehen von fach- oder länderspezifischen Beratern, das Erstellen fremdsprachiger Webseiten, Produktzertifizierungen oder Schulungen der Mitarbeiter, sowie auch die Suche nach ausländischen Lieferanten und Vertriebspartnern.  

Bis zu 40.000 Euro Förderung 

In der aktuellen Förderperiode des Go International-Programm kann ein Unternehmen pro Zielland bis zu 20.000 Euro Förderung erhalten und somit insgesamt einen Zuschuss von bis zu 40.000 Euro erhalten. Die Förderquoten reichen dabei von 25 bis 50 Prozent und hängen vom regionalen Standort des Unternehmens ab.  Um sich einen ersten Eindruck der Höhe einer möglichen Förderung zu verschaffen, können Interessenten auf einer sogenannten Fördergebietskarte auf der Website www.go-international.de ihre eigene Förderquote ermitteln. Wichtig ist zudem die Beachtung des Erstattungsprinzips: Erst wenn die Rechnungen eingereicht und die Maßnahmen bereits umgesetzt und damit überprüfbar sind, kommt es zur Auszahlung des Förderbetrags. Alle wichtigen Informationen zu Antragsstellung und Förderbestimmungen können auf der Internetseite des Programms heruntergeladen werden. Als wichtige Ansprechpartner gelten zudem die ExpertInnen der regionalen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern vor Ort.   

 

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