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Fristverlängerung bis Ende des Jahres für Rückzahlung der Corona-Soforthilfen

Auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums ist seit Dienstag, den 13.06.2023, zu lesen, dass es nun eine Fristverlängerung bis 31.12.2023 für die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen gibt. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) sieht dies als Teilerfolg an, bleibt aber bei seiner Forderung, die Rückzahlungen ganz auszusetzen.

 

Soforthilfen wurden als nicht zurückzuzahlende Zuschüsse angekündigt

Die geforderten Rückzahlungen und das damit einhergehende Online-Rückmeldeverfahren beschäftigen seit Monaten mittelständische Unternehmen in Bayern. Grund dafür ist, dass die Soforthilfen aus dem Jahr 2020 ursprünglich als Zuschüsse angekündigt wurden, derer es (normalerweise) keiner Rückzahlung bedarf. Zahlreiche Unternehmer und Unternehmerinnen waren daher stark verwundert, als sie im Herbst 2022 die Aufforderung zur Teilnahme an einem Online-Rückmeldeverfahren erhielten, in dem sie angeben sollten, wie viel Geld sie für welchen Zweck aufgewendet hatten. Auf dieser Grundlage wurde dann berechnet, was zurückzuzahlen sei. Problematisch war neben der überraschenden Rückzahlungsforderung auch die Undurchsichtigkeit des Online-Rückmeldeverfahrens.

 

Kritik von BVMW, Grünen und FDP

Der BVMW hatte gemeinsam mit den Landtags-Grünen öffentlich Kritik am Vorgehen der bayerischen Staatsregierung geäußert und die Aussetzung der Rückzahlungen gefordert. Zudem hatte der BVMW auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Rückzahlungen manche Unternehmen erneut in wirtschaftliche Schieflage bringen könnten. Daraufhin kündigte die Staatsregierung einen möglichen Teilerlass der Rückzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen an. Auch die Möglichkeit zur Ratenzahlung wurde eingeräumt. Man wolle keine Existenzen gefährden, hieß es. Allerdings sorgte dieses Entgegenkommen der Staatsregierung noch immer nicht für klare und faire Lösungen für alle Unternehmen. Ende Mai reichte schließlich ein in der Nähe von München ansässiges Unternehmen vor dem Münchner Verwaltungsgericht Klage gegen die Rückzahlungsforderungen und das zugehörige Rückmeldeverfahren ein. Ebenso startete der Münchner Unternehmer Christoph Sackerer gemeinsam mit seiner Agentur branda.works eine Petition mit selbigem Anliegen. Mittlerweile hat auch die FDP-Fraktion im bayerischen Landtag einen Dringlichkeitsantrag gestellt, in dem sie ebenfalls eine Aussetzung der Rückzahlungen fordert, bis juristische Klarheit herrscht.

Achim von Michel, Sprecher des BVMW in Bayern, fasst die Lage folgendermaßen zusammen: „Inzwischen ist auch in Bayern die erste Klage anhängig (Az. M 31 K 23.2594). Das Verwaltungsgericht München wird sich demnach mit der Rechtmäßigkeit der Rückforderungen, aber auch mit dem von der Staatsregierung aufgesetzten Verfahren der Online-Rückmeldung beschäftigen müssen. So lange hier kein Urteil vorliegt, ist es besser, das Online-Verfahren nicht zu nutzen und sich anwaltlich beraten zu lassen. Denn einmal zurückgezahltes Geld ist natürlich schwerer wieder zurückzubekommen. Es wäre an diesem Punkt sinnvoll und angebracht, das Rückzahlungsverfahren zunächst vollständig auszusetzen, bis ein Urteil zur Klage des mittelständischen Unternehmens aus der Region München vorliegt.“

 

BVMW sieht Fristverlängerung als Teilerfolg

Die nun erfolgte Fristverlängerung ist also nicht das erste Entgegenkommen der Staatsregierung und kann als Reaktion auf Klage, Petition und Kritik durch BVMW und Landtags-Grüne gesehen werden. Eine Fristverlängerung verschiebt das Problem allerdings nur in die nächste Legislaturperiode, um eine echte Lösung handelt es sich nicht. Zudem ist zu kritisieren, dass die Fristverlängerung von Seiten der Bayerischen Staatsregierung nicht öffentlichkeitswirksam publik gemacht wurde, sondern lediglich als Hinweis auf einer bereits bestehenden Website ergänzt wurde. Der BVMW sieht die Fristverlängerung daher zwar als Erfolg an, wird sich aber weiter konsequent für die Aussetzung der Rückzahlungen einsetzen.

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