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Einigung bei Impfabfrage – aber nur in bestimmten Bereichen

In der Debatte um ein Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impfstatus seiner Beschäftigten haben sich Union und SPD geeinigt. Der gemeinsame Änderungsentwurf für das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde am Dienstag durch den Bundestag beschlossen und muss am Freitag noch durch den Bundesrat. Aus dem Änderungsentwurf geht hervor, dass bei besonders gefährdeten Einrichtungen wie Schulen, Pflegeheimen und Gemeinschaftsunterkünfte, Mitarbeiter künftig dem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen müssen. Konkret soll eine solche Abfrage dort möglich werden, wo viele Personen zusammenkommen, die ein hohes Risiko haben – so der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Michael Hennrich. Ein generelles Fragerecht in Betrieben soll es hingegen nicht geben. Bisher ist die Abfrage ausschließlich in Krankenhäusern, ambulanter Pflege und Arztpraxen erlaubt. Die SPD bekräftigt, dass die Erweiterung des Auskunftsanspruchs nur so lange gelten soll, wie auch die epidemische Lage nationaler Tragweite gilt. Sogenannte Impfboni durch den Arbeitgeber um die Impfbereitschaft zu erhöhen werden im Änderungsentwurf nicht erwähnt. 

Arbeitgeber geht die Entscheidung nicht weit genug  

Der Arbeitgeberverband BDA hatte den Bundestag zuletzt mehrmals dazu aufgerufen, eine Impfauskunftspflicht der Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitgebern einzuführen. Auch nach dem Beschluss warf Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der SPD eine Blockadehaltung vor. Er sprach von einer „Mini-Ausweitung “ und kritisierte den Kompromiss als „Budenzauber im Wahlkampf“. Nur mit dem Wissen über den Impf- oder Genesenenstatus der Mitarbeiter seien Infektionsschutzmaßnahmen in Betrieben richtig umsetzbar und könnten Hygieneregeln gegebenenfalls gelockert werden. So soll letzteres nach einer, am letzten Mittwoch vom Kabinett gebilligten Corona-Arbeitsschutzverordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auch demnächst möglich sein. Ein weitreichendes Auskunftsrecht für Arbeitsgeber zum Impfstatus aber sieht die Verordnung dennoch nicht vor.  

Gegenwind kommt von Gewerkschaften  

Die Gewerkschaften sprechen sich nach wie vor gegen eine Auskunftspflicht der Beschäftigten aus. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel hält die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus weiterhin für ein „No-go“: „Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren“ – so Piel. Kritik kommt auch von Bildungsgewerkschaften. Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geht das Auskunftsrecht in Schulen und Kitas zu weit: „Aus gutem Grund stehen persönliche Daten in Deutschland unter besonderem Schutz“. Ähnliche Bedenken äußerten der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann und der Präsident des Lehrerverbands Heinz-Peter Meidinger.  

 

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