Regeln Sie unbedingt im Gesellschaftervertrag, wem die vom Unternehmen verwendete Domain gehört. Damit vermeiden Sie Streitigkeiten beim Ausscheiden eines Gesellschafters. Ohne Regelung gehört die Domain der Gesellschaft. Sonst gehört sie dem Gesellschafter, der sie mit eingebracht hat. (OLG Brandenburg, Urteil 12.2.2014, Az. 7 U 159/13, PFB 2014, 200 vom 12.2.2014). Quelle: IBWF
Domaineigentum regeln
22. September 20140

Related tags : informationstechnologie Rechtstipps
Weitere Themen
13. Januar 20150
Geistiges Eigentum im Unternehmen ganzheitlich verwalten
Intellectual Asset Management (IAM) unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von klassischem Intellectual Property (IP)-Management. IAM geht deutlich über Funktionen wie Aktenführung und Fristenüberwa
Read More 17. Juni 20140
Europaweite Studie: Online-Auftritt wird für kleine Unternehmen wichtiger
Vor allem sehr kleine Unternehmen haben im vergangenen Jahr die Chancen des Web entdeckt und sich für einen eigenen Online-Auftritt entschieden. 55 Prozent der Unternehmen mit weniger als 10 Beschäfti
Read More
Comment here