Mittelstand in Bayern
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Bundestag stimmt zu: Nochmal 600 Milliarden für die Wirtschaft

Während die gesamtwirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie noch nicht abzusehen sind, laufen die ersten Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen an. Wie wir berichteten, befindet sich bereits die erste Milliarde der bayerischen Soforthilfe in der Auszahlung. Die bisherigen Maßnahmen helfen dabei vor allem Solo-Selbständigen, Kleinstunternehmen und Mittelständlern. Diese verfügen meist nur über geringe finanzielle Rücklagen (wenn überhaupt) und können nur schwer plötzliche Umsatzeinbrüche verkraften. Gleichzeitig sind aber auch zunehmend größere Betriebe betroffen, die bei den bisherigen Hilfsprogrammen noch nicht berücksichtigt werden, aber dennoch in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) helfen die Bundesregierung und der Bundestag auch diesen Unternehmen.

Garantien, Kredite, Darlehen

Der WSF umfasst zunächst einen staatlichen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro, um es den Unternehmen zu erleichtern sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren und Liquiditätsengpässe zu beheben. Die Laufzeit der Garantien und der abzusichernden Verbindlichkeiten darf dabei allerdings 60 Monate nicht übersteigen und die Übernahme von Garantien darf nur gegen eine marktgerechte Gegenleistung erfolgen.

Als zweites kann das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zur Deckung von Maßnahmen des WSF im Rahmen der Beteiligung an direkten Rekapitalisierungsmaßnahmen von Unternehmen Kredite bis zur Höhe von 100 Milliarden Euro aufnehmen. Die Rekapitalisierungsmaßnahmen bestehen zunächst aus dem Erwerb von nachrangigen Schuldtiteln, Hybridanleihen, Genussrechten, stillen Beteiligungen oder Wandelanleihen. Außerdem umfassen die Maßnahmen auch den Erwerb von Anteilen an Unternehmen und die Übernahme sonstiger Bestandteile des Eigenkapitals dieser Unternehmen. Voraussetzung ist, dass dies für die Stabilisierung des Unternehmens erforderlich ist und die Rekapitalisierung zu marktgerechten Bedingungen erfolgt.

Darüber hinaus wird das BMF ermächtigt, für den Wirtschaftsstabilisierungsfond Kredite in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der von der KfW gewährten Darlehen aufzunehmen. So soll die Finanzierung der Sonderprogramme der KfW sichergestellt werden.

„Wir tun jetzt alles, um uns gegen diese beispiellose Krise zu stemmen. Mit dem Fonds verschaffen wir uns die nötige Finanzkraft, unsere Volkswirtschaft, Arbeitsplätze und große deutsche Unternehmen zu schützen“, betont Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind grundsätzlich von der Corona-Krise betroffene Unternehmen, die in den letzten beiden bereits bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt haben:

  • eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro,
  • mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse sowie
  • mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Ausdrücklich ausgeschlossen sind Unternehmen außerhalb der Realwirtschaft, also zum Beispiel Unternehmen des Finanzsektors oder Kredit- und Brückeninstitute. Die Einrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist zunächst bis Ende 2021 befristet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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