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Brexit: Großbritannien sagt Teilnahme am EU-Patent ab

Wie mehrere IP-Fachzeitschriften heute berichten, hat Großbritannien dem europäischen Einheitspatent eine klare Absage erteilt. Demnach hat ein Regierungssprecher klargestellt, dass eine Teilnahme an einem Patentgericht nach EU-Recht nicht mit den Unabhängigkeitsbestrebungen des Vereinigten Königreichs von der Europäischen Union vereinbar sei. Damit ist völlig offen, ob die übrigen Teilnehmer – derzeit haben 16 EU-Länder das Abkommen ratifiziert – noch an der Implementierung des EU-Patents festhalten werden. Deutschland kann den Vertrag erst ratifizieren, wenn das Bundesverfassungsgericht über eine seit 2017 anhängige Beschwerde entscheidet. Dies wurde von Insidern zuletzt für das erste Quartal 2020 erwartet, die Implementierung des neuen Systems war für 2021 vorgesehen. Großbritannien hatte das Übereinkommen bereits im Jahr 2018 ratifiziert.

Das Europäische Einheitspatent soll als neues Schutzrecht ein vom Europäischen Patentamt (EPA) nach den Vorschriften und Verfahren des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erteiltes europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung für das Hoheitsgebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten sein. Da das EU-Patent in allen teilnehmenden EU-Staaten automatisch gültig ist, entfallen kostspielige und bürokratische Validierungen. Patentschutz in Europa würde also kostengünstiger und damit auch zunehmend interessant für den Mittelstand. Vincent Brault, Senior Vice President beim  IP Management Software & Services Unternehmen Anaqua meint dazu:„Das EU-Patent wäre ein klarer Schritt nach vorne und würde dem Patentwesen weltweit zugute kommen.“

Es bleibt abzuwarten, welche Stellungnahme aus Brüssel zu der aktuellen Entscheidung Großbritanniens zu hören sein wird. Klar ist damit wohl auch, dass London als Sitz einer Abteilung des neuen, einheitlichen Patentgerichts ausscheidet. Paris ist als Hauptsitz der Zentralkammer vorgesehen, eine weitere Abteilung soll in München entstehen.

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