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Durchstarten als Freelancer: So gelingt der Einstieg in die Selbstständigkeit

Einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen und dabei von überall aus arbeiten – der Job als Freelancer hat durchaus seine Reize. Wer als Freelancer durchstarten möchte, muss sich jedoch vorab mit den Voraussetzungen und gesetzlichen Vorschreibungen auseinandersetzen. Schließlich ist gerade der Einstieg mit Herausforderungen verbunden.

Der Schritt in die Freiberuflichkeit: Checkliste für einen unbeschwerten Einstieg

Freelancer sind auf freiberuflicher Basis tätig. Sprich, sie sind selbstständig und arbeiten für Unternehmen als freie Mitarbeiter. Dabei zeichnen sie sich durch eine hohe Qualifikation oder Spezialisierung aus. Da Freelancer nicht fest bei einem Unternehmen angestellt sind, müssen sie sich demnach auch selbst um die Steuern und das Bürokratische kümmern. Eine umfassende gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige ist dabei genauso wichtig wie der passende Gewerbeschein. Hier gibt es jedoch Unterschiede. Nicht immer benötigen Freelancer zwingend einen Gewerbeschein. Freiberufler zum Beispiel können ihrer Tätigkeit ohne Gewerbeschein nachgehen. Sie wenden sich direkt an das Finanzamt und bekommen von dort den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Ist dieser ausgefüllt, bekommen Freiberufler vom Finanzamt eine betriebliche Steuernummer und können danach offiziell durchstarten. Für Gewerbetreibende wiederum ist ein passender Gewerbeschein Pflicht. Zu den Gewerbetreibenden zählen zum Beispiel Vermittlungstätigkeiten, Handelshäuser oder Gastronomiebetriebe. Bevor man hier in die Selbstständigkeit starten kann, muss das amtliche Gewerbeanmeldungsformular beim Ordnungsamt in der Gemeinde ausgefüllt werden. Mit dem Erhalt des Gewerbescheins kann es dann aber losgehen.

Vorsicht vor der Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit ist für Freelancer ein großes Thema. Freiberufler müssen nämlich darauf achten, dass sie mit ihrer Tätigkeit in keine Scheinselbstständigkeit rutschen. Doch was ist das eigentlich genau? Eine Scheinselbstständigkeit besteht dann, wenn mehr als 5/6 des monatlichen Einkommens durch einen Arbeitgeber erzielt werden. Außerdem sind Freiberufler bei einer Scheinselbstständigkeit weisungsgebunden und können ihre Tätigkeit nicht flexibel ausleben. Zwar kann eine Scheinselbstständigkeit seitens des Finanzamts nicht direkt festgestellt werden. Werden die Behörden jedoch aufmerksam, kann dies gravierende Folgen sowohl für den Freelancer als auch den Kunden nach sich ziehen. Hier warten für beide Seiten dann Nachzahlungen. Etwas anders mit der Scheinselbstständigkeit ist es in der Medien- und Musikbranche. Hier arbeiten Freelancer teilweise über einen langen Zeitraum für ein und dasselbe Unternehmen. In diesem Fall ist die Scheinselbstständigkeit kein Problem. Hier wird dann von „festen Freien“ gesprochen.

Kundenakquise leicht gemacht: Wie kommen Freelancer an Aufträge?

Ohne die passenden Aufträge bleibt auch das Einkommen aus. Wie Freelancer jedoch an Projekte kommen, ist abhängig von der Branche. Während für Künstler zum Beispiel Events und Mundpropaganda die beste Möglichkeit sind, läuft in der Multimedia-Branche die Auftragsverteilung zum Großteil über das Internet. Generell empfiehlt es sich, zu Beginn mit Freelancer-Portalen zu starten. Hier werden fast tagtäglich neue Projekte in den verschiedensten Branchen ausgeschrieben. Freelancer-Portale ermöglichen außerdem den direkten Kontakt mit dem Kunden. Auch Social Media kann gerade am Anfang eine große Hilfe sein. Eigenwerbung auf Kanälen wie LinkedIn, Xing, Facebook und Co. ist nicht nur kostenlos, sondern auch effizient. Durch professionelle Beiträge können Freelancer in den sozialen Medien auf sich aufmerksam machen. Letztendlich ist hier aber Geduld gefragt. Aller Anfang ist schwer. Sobald jedoch die ersten Aufträge in der Tasche sind, kommt der Stein ins Rollen. Dennoch sollten Freelancer auch mit einer beständigen Auftragslage stets am Ball bleiben. Schließlich ist die Konkurrenz groß.

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